Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, sowohl bei komplexen Sachverhalten als auch bei Einzelfragen. Dabei decken wir sämtliche Gebiete des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des allgemeinen Dienstvertragsrechts ab. Jedes arbeitsrechtliche Anliegen ist bei uns in guten und erfahrenen Händen.
Die Themengebiete unserer Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht umfassen die ganze Bandbreite des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab dem Beginn der Tätigkeit mit Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen der vertragsrechtlichen Konsequenzen bei einer Unternehmensumstrukturierung, Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang oder der betrieblichen Mitbestimmung, Insolvenz bis hin zur Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Wir beraten und vertreten im Bereich des Arbeitsrechts sowohl Arbeitgeber, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer namhafter Unternehmen sowie auch Arbeitnehmer und deren Interessenvertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung). Dabei decken wir sämtliche Gebiete des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts (insbesondere Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht) sowie des allgemeinen Dienstvertragsrechts ab. Auch das kirchliche Arbeitsrecht und das öffentliche Dienstrecht gehören zu unseren Fachgebieten.
Durch unsere konsequente Spezialisierung und ständige Fortbildung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist es uns möglich, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber umfassend zu beraten und außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. Unsere Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie sowohl bei komplexen Sachverhalten als auch bei Einzelfragen. Jedes arbeitsrechtliche Anliegen ist bei uns in guten und erfahrenen Händen.
Wir bieten als alternative Streitbeilegungsmethode auf dem Gebiet des Arbeitsrechts Wirtschaftsmediation an. Unsere erfahrenen Wirtschaftsmediatoren / Mediatoren unterstützen bei Streitigkeiten und Konflikten z. B. zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder deren Vertretungen (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) sowie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer oder bei Streitigkeiten im Team und helfen, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden.
Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind erfahrene und lehren z. B. an der Universität Augsburg oder der IHK-Akademie-Schwaben – Bildungszentrum Augsburg. Regelmäßig referieren wir auch bei Seminaren, Workshops und Schulungen in unserer Kanzlei und in den Unternehmen unserer Mandanten.