SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Jacqueline Ruffing absolvierte ihr Studium an der Universität Augsburg und war als Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) (2012–2016) tätig. Danach war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Lehrstuhl und promovierte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (2016–2018). Sie ist seit 2021 als Rechtsanwältin bei Seitz Weckbach Fackler & Partner.

Sie berät und vertritt unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Veröffentlichungen
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden – ein Dilemma für Arbeitgeber? (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
CCZ 2021, S. 272 ff.
 
Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff: Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts, Dissertation, 2019
Verlag Dr. Kovac
 
Herausforderungen der Kampfmittelfreiheit und Praktikabilität des Arbeitskampfes in der digitalisierten Arbeitswelt (gemeinsam mit Dr. Fabian Lenz)
in: Unternehmen 4.0 – Arbeitsrechtlicher Strukturwandel durch Digitalisierung, S. 149 ff., Nomos Verlag 2018
 
Kündigungen als Folge von Digitalisierung und Automatisierung (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
DB 2016, S. 2355 ff.
 
Entpersonalisierte Arbeitsverhältnisse als rechtliche Herausforderung – Wenn Roboter zu Kollegen und Vorgesetzten werden (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
NZA 2016, S. 990 ff.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Digitale Justiz – Technische Sorgfaltspflichten bei Videoverhandlungen

Videoverhandlungen gehören inzwischen unserem Alltag. Sie erleichtern den Zugang zur Justiz – sie setzen aber eine verlässliche technische Vorbereitung voraus. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Juli 2026 (I ZR 31/26) klargestellt, welche Sorgfalt von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei der Teilnahme an einer Videoverhandlung verlangt werden kann.

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Best Lawyers & Handelsblatt 2026: SWF&P zählt zu Deutschlands besten Kanzleien

Wir freuen uns, auch 2026 im Ranking „Deutschlands beste Kanzleien“ von Handelsblatt und Best Lawyers vertreten zu sein.

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Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.