SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Jacqueline Ruffing absolvierte ihr Studium an der Universität Augsburg und war als Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Augsburg (Prof. Benecke) (2012–2016) tätig. Danach war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Lehrstuhl und promovierte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (2016–2018). Sie ist seit 2021 als Rechtsanwältin bei Seitz Weckbach Fackler & Partner.

Sie berät und vertritt unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht.

Veröffentlichungen
Kündigungserklärungsfrist (§ 626 Abs. 2 BGB) bei Ermittlungstätigkeiten von Strafverfolgungsbehörden – ein Dilemma für Arbeitgeber? (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
CCZ 2021, S. 272 ff.
 
Der zeitlose Arbeitnehmer- und Betriebsbegriff: Die Grundbegriffe des Betriebsverfassungsrechts und die Herausforderungen des technischen Fortschritts, Dissertation, 2019
Verlag Dr. Kovac
 
Herausforderungen der Kampfmittelfreiheit und Praktikabilität des Arbeitskampfes in der digitalisierten Arbeitswelt (gemeinsam mit Dr. Fabian Lenz)
in: Unternehmen 4.0 – Arbeitsrechtlicher Strukturwandel durch Digitalisierung, S. 149 ff., Nomos Verlag 2018
 
Kündigungen als Folge von Digitalisierung und Automatisierung (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
DB 2016, S. 2355 ff.
 
Entpersonalisierte Arbeitsverhältnisse als rechtliche Herausforderung – Wenn Roboter zu Kollegen und Vorgesetzten werden (gemeinsam mit Dr. Nadja Groß)
NZA 2016, S. 990 ff.
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Isabel Kammerer ist Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin und Kanzleimanagerin Isabel Kammerer den Abschluss zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin erfolgreich erworben hat.

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Ramona Filla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Ramona Filla vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.