Expertise. Engagement. Zuverlässigkeit.

Rechtsanwälte & Steuerberater.
Gemeinsam für Unternehmen, Institutionen & Privatpersonen.

Willkommen bei SWFP aus Augsburg!

Expertise. Engagement. Zuverlässigkeit.

Rechtsanwälte & Steuerberater.
Gemeinsam für Unternehmen, Institutionen & Privatpersonen.

Kompetenzen

Individuelle Lösungen für Ihr Anliegen

Auf zahlreichen Rechtsgebieten beraten wir von Seitz Weckbach Fackler & Partner unsere Mandanten kompetent und umfassend. Die Bereiche Rechtsberatung, Steuerberatung, Mediation und externe Rechtsabteilung prägen unser Kanzleibild.

Rechtsberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise in Rechtsfragen als kompetente, erfahrene und zuverlässige Partner zur Seite.

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.

Seit über 35 Jahren beraten und vertreten wir unsere internationalen Mandanten erfolgreich. Wir gehören zur Spitze der mittelständischen Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien in der Region Augsburg. Dank unseres Full-Service-Angebotes vertreten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater Sie in zahlreichen Fachbereichen.

Lernen Sie unsere Kompetenzen kennen und überzeugen Sie sich von kurzen Reaktionszeiten sowie unserer klaren Kommunikation.

JUVE-AWARDS 2023

Preisträger „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“

Wir sind bei den JUVE-Awards 2023 als bundesweit beste „Kanzlei für den Mittelstand“ ausgezeichnet worden! Den Preis für herausragende Managementleistungen, dynamische Kanzleientwicklung und engagierte Mittelstandsberatung widmen wir unserem gesamten Team.

Mehr dazu erfahren Sie unter Aktuelles.

Gemeinsam für Sie da

Wir sind der richtige Partner für Ihr Anliegen

Expertise im Kerngeschäft

Unsere Kanzlei in Augsburg greift auf über 35 Jahre erfolgreiche Expertise in der Rechts- und Steuerberatung zurück.

Hervorragende Servicequalität

Unser Ziel ist es, klar und prägnant mit Ihnen zu kommunizieren und Sie durch fundierte Expertise und kurze Reaktionszeiten zum bestmöglichen Erfolg zu führen.

Langfristiger Begleiter

Wir legen großen Wert auf eine nachhaltige und langfristige Zusammenarbeit, in der wir Sie stets engagiert mit einer hohen Servicequalität vertreten.

Ansprechpartner für Unternehmensbelange

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater betreuen Sie nicht nur rechtlich oder in Steuerfragen. Wir legen den Fokus immer auch auf wirtschaftliche Auswirkungen.

RECHTSGEBIETE

Unsere Expertise in einer Vielzahl von Rechtsgebieten

Spezialisierung, permanente Fort- und Weiterbildung sowie fachübergreifende Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Fachanwälte innerhalb unserer Kanzlei, aber auch mit unseren Kooperationspartnern und Kollegen im In- und Ausland bilden die Grundlage unserer Expertise. Dadurch bieten wir Ihnen Expertenwissen, das immer up to date mit den neusten Gesetzesänderungen konform geht, in all unseren Fachbereichen und garantieren Ihnen eine optimale Rechtsberatung.

AKTUELLES

Neuigkeiten und Termine rund
um die Themen Recht und Steuern

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.

Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Ihre Karriere in unserem Team
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Zur Ergänzung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach neuen engagierten Kolleginnen und Kollegen.

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