Expertise. Engagement. Zuverlässigkeit.

Rechtsanwälte & Steuerberater.
Gemeinsam für Unternehmen, Institutionen & Privatpersonen.

Willkommen bei SWFP aus Augsburg!

Expertise. Engagement. Zuverlässigkeit.

Rechtsanwälte & Steuerberater.
Gemeinsam für Unternehmen, Institutionen & Privatpersonen.

Kompetenzen

Individuelle Lösungen für Ihr Anliegen

Auf zahlreichen Rechtsgebieten beraten wir von Seitz Weckbach Fackler & Partner unsere Mandanten kompetent und umfassend. Die Bereiche Rechtsberatung, Steuerberatung, Mediation und externe Rechtsabteilung prägen unser Kanzleibild.

Rechtsberatung

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise in Rechtsfragen als kompetente, erfahrene und zuverlässige Partner zur Seite.

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.

Seit über 35 Jahren beraten und vertreten wir unsere internationalen Mandanten erfolgreich. Wir gehören zur Spitze der mittelständischen Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien in der Region Augsburg. Dank unseres Full-Service-Angebotes vertreten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater Sie in zahlreichen Fachbereichen.

Lernen Sie unsere Kompetenzen kennen und überzeugen Sie sich von kurzen Reaktionszeiten sowie unserer klaren Kommunikation.

JUVE-AWARDS 2023

Preisträger „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“

Wir sind bei den JUVE-Awards 2023 als bundesweit beste „Kanzlei für den Mittelstand“ ausgezeichnet worden! Den Preis für herausragende Managementleistungen, dynamische Kanzleientwicklung und engagierte Mittelstandsberatung widmen wir unserem gesamten Team.

Mehr dazu erfahren Sie unter Aktuelles.

Gemeinsam für Sie da

Wir sind der richtige Partner für Ihr Anliegen

Expertise im Kerngeschäft

Unsere Kanzlei in Augsburg greift auf über 35 Jahre erfolgreiche Expertise in der Rechts- und Steuerberatung zurück.

Hervorragende Servicequalität

Unser Ziel ist es, klar und prägnant mit Ihnen zu kommunizieren und Sie durch fundierte Expertise und kurze Reaktionszeiten zum bestmöglichen Erfolg zu führen.

Langfristiger Begleiter

Wir legen großen Wert auf eine nachhaltige und langfristige Zusammenarbeit, in der wir Sie stets engagiert mit einer hohen Servicequalität vertreten.

Ansprechpartner für Unternehmensbelange

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater betreuen Sie nicht nur rechtlich oder in Steuerfragen. Wir legen den Fokus immer auch auf wirtschaftliche Auswirkungen.

RECHTSGEBIETE

Unsere Expertise in einer Vielzahl von Rechtsgebieten

Spezialisierung, permanente Fort- und Weiterbildung sowie fachübergreifende Zusammenarbeit der Rechtsanwälte und Fachanwälte innerhalb unserer Kanzlei, aber auch mit unseren Kooperationspartnern und Kollegen im In- und Ausland bilden die Grundlage unserer Expertise. Dadurch bieten wir Ihnen Expertenwissen, das immer up to date mit den neusten Gesetzesänderungen konform geht, in all unseren Fachbereichen und garantieren Ihnen eine optimale Rechtsberatung.

AKTUELLES

Neuigkeiten und Termine rund
um die Themen Recht und Steuern

Vorstandshaftung, Verbotsirrtum und anwaltlicher Rechtsrat – Wer sich auf spezialisierte anwaltliche Beratung stützt, kann im Fall regulatorischer Unsicherheit haftungsfrei bleiben

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend durch ein Dickicht von Regularien begleitet. Besonders in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, IT, Compliance oder ESG ist rechtliche Unsicherheit oft systemimmanent – Gesetze sind unklar, Verwaltungspraxis uneinheitlich, Rechtsfortbildung dynamisch.

Vorstände und Geschäftsführer sehen sich in diesen Konstellationen mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (III ZR 261/23) bietet nun wichtige Klarheit: Frühzeitig eingeholter, qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat kann im Falle eines Verbotsirrtums strafrechtlich entlasten – selbst dann, wenn sich die rechtliche Bewertung später als (objektiv) unzutreffend herausstellt.

 

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

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Zur Ergänzung unseres Teams sind wir stets auf der Suche nach neuen engagierten Kolleginnen und Kollegen.

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