Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht und die Vermögensnachfolge. Wir beraten Sie umfassend in diesem Themenbereich von Testament und Erbvertrag über Pflichtteil, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bis zur Erbengemeinschaft.
Im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge beraten wir unsere Mandanten außergerichtlich bei der Testamentsgestaltung und Nachfolgeplanung. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen streben wir vorrangig eine schnelle außergerichtliche Erledigung an. Sollte eine solche nicht erreichbar sein, vertreten wir unsere Mandanten auch bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Stellen.
Im Hinblick auf den hohen Spezialisierungsgrad unserer Kanzlei werden angrenzende Rechtsgebiete wie Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht stets mit abgedeckt.
Unser Team aus Anwälten für Erbrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.