Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Themen rund um die Vergabe und das öffentliche Baurecht. Wir beraten Bieter und Auftraggeber im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber.
Die öffentliche Hand ist bei Immobilientransaktionen kein ungebundener Marktakteur, der wie Privatpersonen nach freiem Belieben seinen Vertragspartner wählen kann. Seit 1999 haben Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland vielmehr einen Anspruch darauf, dass öffentliche Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhalten (vgl. § 97 Abs. 7 GWB). Das Vergaberecht soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge in einem wettbewerblichen Verfahren unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz vergeben werden. Jeder Bieter soll grundsätzlich die Möglichkeit haben, öffentliche Aufträge frei von Diskriminierung und unter gleichen Bedingungen zu erhalten.
Die vergaberechtlichen Regelungen sind dabei komplex und daher auch für erfahrene Auftraggeber fehleranfällig, was das wettbewerbliche Vergabeverfahren angreifbar macht und gerade in europaweiten Ausschreibungen zur Aufhebung der Vergabe führen kann.
In allen Fragen des europäischen und nationalen Vergaberechts stehen wir als Rechtsanwalt für Vergaberecht und für Öffentliches Baurecht, dem öffentlichen Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen u. a.) sowie dem Bieter als kompetente Ansprechpartner zur Seite.
Unser Team aus Anwälten für öffentliches Baurecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.