Bank- und Kapitalmarkt­recht­

Wir beraten Kreditinstitute und Privatpersonen im umfangreichen Bereich des Bankrechts und dazu auch in versicherungsrechtlichen Fragen des Finanzdienst-
leistungsrechts. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Problemen von der Haftung bis zum Aufsichtsrecht.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Gut beraten im Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir übernehmen die Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Bankrechts durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Soweit gewünscht, stehen wir Kreditinstituten und Fondsgesellschaften als "externe Rechtsabteilung" zur Verfügung. Hierbei beschränken wir uns nicht auf bank­rechtliche­ Fragestellungen, sondern stehen aufgrund der engen kanzlei­internen­ Zusammenarbeit auch für sonstige unternehmerische Fragestellungen, wie z. B. den gewerblichen Rechtsschutz oder das Arbeitsrecht zur Verfügung.

Das Tätigkeitsspektrum unserer Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Anlageberatung
  • Kredit und Kreditsicherheiten
  • Konto- und Zahlungsverkehr
  • Bankaufsichtsrecht
Beratung & Anwendungsfälle

Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen Ihnen
kompetent bei folgenden Themen

Anlagenberatung

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten insbesondere Kreditinstitute, Fondsgesellschaften und Fondsverantwortliche (z. B. Treuhandkommanditisten, Gründungsgesellschafter, Mittelverwendungskontrolleure und Prospektverantwortliche) und Anlagevermittler in streitigen Verfahren gerichtlich und außergerichtlich. Dabei berücksichtigen wir neben den rechtlichen Aspekten immer auch die Frage, welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Schwerpunkte hier sind Vorwürfe auf fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung im Zusammenhang mit:

  • Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten, z. B. Aktien, Aktienfonds, festverzinsliche Wertpapiere, Rentenfonds, Derivate, Zertifikate, Zins- und Devisen- Swap
  • Geschlossenen Beteiligungen (z. B. Immobilien-, Medien- oder Schiffsfonds)
  • Schrottimmobilien
  • Kapitalanlagebetrug
  • Kredit und Kreditsicherheiten
Kredit und Kreditsicherheiten

Wir beraten und vertreten hier durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere im Rahmen der Geltendmachung von Darlehensansprüchen im In- und Ausland, so z. B. in Bezug auf

  • Darlehensforderungen
  • Widerruf von Darlehensverträgen
  • Ablösung / Umschuldung von Darlehen
  • Bearbeitungsentgelten oder
  • Vorfälligkeitsentschädigung.

Parallel hierzu stellen sich häufig Fragen der Besicherung, z. B. durch

  • Bürgschaft
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Sicherungsübereignung
  • Sicherungsabtretung
  • Vollstreckung
Konto- und Zahlungsverkehr

Dem Bereich des Konto- und Zahlungsverkehrs unterfallen insbesondere Fragestellungen

  • der bargeldlosen Zahlung per Scheck, Wechsel, Lastschrift,  Überweisung, Dauerauftrag, Kreditkarte, Scheckkarte, EC-Karte,
  • des Electronic und Internet bzw. Online Banking,
  • und bezüglich Inlands-, Auslands und Fremdwährungskonten.
Bankaufsichtsrecht

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten und beraten Sie hinsichtlich bankaufsichtsrechtlichen, aber auch haftungsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise der Haftung des Vorstands, des Aufsichts- oder Verwaltungsrats.

Unsere Rechtsanwälte

Ihr kompetenter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unser Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Dr. Sven Friedl MBA

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht, Mediator/ Wirtschaftsmediator
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

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