Wir beraten Kreditinstitute und Privatpersonen im umfangreichen Bereich des Bankrechts und dazu auch in versicherungsrechtlichen Fragen des Finanzdienst-
leistungsrechts. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Problemen von der Haftung bis zum Aufsichtsrecht.
Wir übernehmen die Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Bankrechts durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Soweit gewünscht, stehen wir Kreditinstituten und Fondsgesellschaften als "externe Rechtsabteilung" zur Verfügung. Hierbei beschränken wir uns nicht auf bankrechtliche Fragestellungen, sondern stehen aufgrund der engen kanzleiinternen Zusammenarbeit auch für sonstige unternehmerische Fragestellungen, wie z. B. den gewerblichen Rechtsschutz oder das Arbeitsrecht zur Verfügung.
Das Tätigkeitsspektrum unserer Anwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht:
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und vertreten insbesondere Kreditinstitute, Fondsgesellschaften und Fondsverantwortliche (z. B. Treuhandkommanditisten, Gründungsgesellschafter, Mittelverwendungskontrolleure und Prospektverantwortliche) und Anlagevermittler in streitigen Verfahren gerichtlich und außergerichtlich. Dabei berücksichtigen wir neben den rechtlichen Aspekten immer auch die Frage, welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Schwerpunkte hier sind Vorwürfe auf fehlerhafte Anlageberatung und Falschberatung im Zusammenhang mit:
Wir beraten und vertreten hier durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere im Rahmen der Geltendmachung von Darlehensansprüchen im In- und Ausland, so z. B. in Bezug auf
Parallel hierzu stellen sich häufig Fragen der Besicherung, z. B. durch
Dem Bereich des Konto- und Zahlungsverkehrs unterfallen insbesondere Fragestellungen
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten und beraten Sie hinsichtlich bankaufsichtsrechtlichen, aber auch haftungsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise der Haftung des Vorstands, des Aufsichts- oder Verwaltungsrats.
Unser Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.