SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Dr. Sven Friedl studierte Rechtswissenschaften und hat 2003 promoviert (Dr. jur.). Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Augsburg (1998–2000) und absolvierte 2007 den Master of Business Administration (M.B.A.) an der University of Wales. Er ist seit 2002 als Rechtsanwalt tätig. Darüber hinaus ist er als Dozent im Bank- und Kapitalmarktrecht für die Rechtsanwaltskammern München und Nürnberg tätig. Außerdem ist er Prüfer bei der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung.

Als Partner berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht, im Insolvenzrecht sowie im Handels- und Vertriebsrecht. Beratend ist er bei der Erstellung und Prüfung von komplexen Verträgen tätig. Zudem ist er Mediator und Wirtschaftsmediator. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm aufgrund seiner fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen.

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Lehrauftrag Universität Augsburg
  • Dozent der RAK München im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Dozent der RAK Nürnberg im Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Prüfer bei der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Vorträge

Anlageberatung in der forensischen Praxis
ZWW Augsburg
15.07.2016

Anlageberatung in der forensischen Praxis
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
29.04.2016

Erfolgreiche Streitbeilegung mit alternativen Lösungswegen
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner, Augsburg
26.04.2016

Gläubiger im Insolvenzverfahren
Creditreform Augsburg
19.04.2016

Kreditrecht in der forensischen Praxis
ZWW Augsburg
18.03.2016

"Mein Kunde ist insolvent"
Handwerkskammer für Schwaben
08.03.2016

Anlegerschutz und forensische Praxis aus Sicht der Banken
Juristische Fakultät der Universität Augsburg (Augsburger Stage)
27.07.2010

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
24.06.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
20.06.2009

Maßnahmen bei Krise und Insolvenz des Geschäftspartners
IHK Augsburg
18.06.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
17.06.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
16.05.2009

Fortbildungsstudium Bankfachwirt Fachbereich Recht
Frankfurt School of Finance and Management
13.05.2009

… noch 10 Wochen bis zur Abgeltungsteuer
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler, Augsburg
28.10.2008

MoMiG – Neuerungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Verhinderung von Missbräuchen
Bank in Augsburg
09.10.2008

Kurzvortrag Eigentumsvorbehalt in Deutschland
Inselhotel Steigenberger, Konstanz
06.06.2008

Wirtschaftsmediation – Erfolgsfaktor im Firmenkundengeschäft
Akademie Bayerischer Genossenschaften, Beilngries
17.04.2008

Rechtliche Rahmenbedingungen für Investmentfonds in Deutschland
Hotel Intercontinental, Genf, Schweiz
24.08.2006

Mediation – eine alternative Form der Streitbeilegung
Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
12.05.2005

Veröffentlichungen
Das neue Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
Wertpapiermitteilungen (WM) 2009, Seiten 1828–1834
 
Haftungsauswirkungen des Kommanditistenwechsels unter Lebenden
Deutsches Steuerrecht (DStR) 2008, Seiten 510–515
 
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion – Die Gewährleistung der Stabilität des Euro durch das Recht
Köln 2003 (zugleich Dissertation, Universität Augsburg 2003).
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.