Auszeichnung%20Azubi Gepr%C3%BCft

Wir sind ausgezeichnete Ausbildungskanzlei!

Seitz Weckbach Fackler & Partner

Wir freuen uns sehr über eine besondere Anerkennung:
Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.

Diese Auszeichnung bestätigt unseren Anspruch, Ausbildung nicht nur als Pflicht, sondern als wichtigen Bestandteil unserer Kanzleikultur zu verstehen. Bei uns läuft Ausbildung nicht „nebenher“, sondern wird aktiv gestaltet, begleitet und gelebt.

Ein großes Dankeschön gilt unserem gesamten Team – und ganz besonders unseren Auszubildenden, die mit Engagement, Neugier und Teamgeist jeden Tag dazu beitragen, dass Lernen und Arbeiten bei uns Hand in Hand gehen.

Ausbildung 2026 – Jetzt bewerben

Für das Ausbildungsjahr 2026 suchen wir weiterhin Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d).

Wer Interesse an einem modernen Kanzleialltag, einem unterstützenden Team und einer praxisnahen, hochwertigen Ausbildung hat, ist bei uns genau richtig.
Wir freuen uns auf aussagekräftige Bewerbungen.

Auf dem Foto (v. l. n. r.)

Auszubildende Francesca Bannó · Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange · Kanzleimanagerin Isabel Kammerer · Auszubildender Sven Zitzelsberger

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Unsere Kanzlei wurde von der Rechtsanwaltskammer München als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ geehrt und mit dem „Azubi-geprüft“-Siegel ausgezeichnet.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

BGH schärft die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats – Zur Entscheidung vom 14.10.2025 (II ZR 78/24)

Der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2025 (II ZR 78/24, WM 2025, 2227) liegt ein klassischer, in seiner haftungsrechtlichen Dimension jedoch besonders instruktiver Organhaftungsfall zugrunde.

Der BGH nimmt wieder einmal zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats Stellung, diesmal zur Überwachungspflicht bei unzureichender Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der BGH schärft zugleich die Informationspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen des Systems des § 90 AktG.

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!