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News

Aktuelles aus Recht, Steuer und der Kanzlei

Auszeichnung im Handelsblatt-Ranking "Deutschlands beste Kanzleien 2024"

Unsere Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner wurde im Handelsblatt-Ranking als eine von "Deutschlands besten Kanzleien 2024" ausgezeichnet. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung!

Ratschläge zum Umgang mit Polizei und Justiz

Der Umgang mit Polizei und Justiz ist für die meisten von uns nichts Alltägliches. Dementsprechend groß ist die Nervosität, wenn dann doch die Ermittler vor der Tür stehen, unabhängig davon, ob die Vorwürfe, die im Raum stehen, zutreffen oder nicht.

BGH hebt OLG Celle im Fall der Abberufung des Geschäftsführers Martin Kind bei Hannover 96 auf und weist Klage ab

In einem für alle Gesellschaftsrechtler und Fußballfans spannenden Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.07.2024 ein wichtiges Urteil gefällt (Urt. v. 16.7.2024 – II ZR 71/23).

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Yvonne Dippold, Rechtsanwältin

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.

Termine

Aktuelle Vortrags­ver­anstaltungen, Seminare und Workshops

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