Bereits Ende 2022 konnte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann mit seinen Plänen zur Reform des strafrechtlichen Sanktionenrechts durchsetzen. Dabei geht es um die Anpassung der bestehenden Straftatbestände an die heutige Zeit und den Umgang mit den Straftätern. Gestärkt werden sollten insbesondere Resozialisierung und Prävention. Gleichzeitig wollte Buschmann den Staat und seine Einrichtungen entlasten. Am 26. Juli 2023 wurde das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts beschlossen. Demnach stehen bald zahlreiche Änderungen an.
Neues zum urheberrechtlichen Schutz von Bauwerken und den einhergehenden Schutzansprüchen von Architekten gegen eigenmächtige Änderungen durch den Bauherren am Beispiel einer Moschee.
Seit dem 1. Juli 2023 gilt ein neues Stiftungsrecht, das mehr Rechtssicherheit und Gestaltungsfreiheit für Stiftungen bringt. Das Gesetz regelt das Stiftungszivilrecht bundeseinheitlich in den §§ 80 ff. BGB und gilt für alle rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts.
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit Urteil vom 27.04.2023 (Az.: 4 U 247/21) vereinfacht dargestellt dahingehend positioniert, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken bzw. insbesondere die Verwendung dieser Aufnahmen, unzulässig sind. Streitgegenständlich waren Aufnahmen von Installationskunstwerken angefertigt mithilfe einer Drohne, die anschließend ohne Einwilligung der Urheber in einem Bildband abgedruckt wurden.
Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit 17 Jahren das zentrale Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum. In Deutschland ist sie derzeit über die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) umgesetzt.
Die EG-Maschinenrichtlinie und damit auch die 9. ProdSV wird nun durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union ist am 29. Juni 2023 erfolgt und sie tritt am 19. Juli 2023 in Kraft.
Unser Partnerkollege Michael Tusch wurde am 23.06.2023 zum Aufsichtsrat im Fritz-Felsenstein-Haus e.V. gewählt. Wir wünschen ihm bei der Ausübung dieses Ehrenamtes viel Erfolg zum Wohle der im Fritz-Felsenstein-Haus betreuten Kinder und Jugendlichen.
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