Swfp Mood 61

EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz: der AI Act

Michael Tusch

Der Rat der Europäischen Union hat am 21.05.2024 den Artificial Intelligence Act (AI Act) verabschiedet. Die Verordnung regelt EU-weit den Einsatz und Umgang mit Tools, die künstliche Intelligenz einsetzen.

Inkrafttreten

20 Tage nach der noch ausstehenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt der AI Act in Kraft. Allerdings werden die meisten Regeln erst in zwei Jahren greifen.

Risikobasierter Regelungsansatz

KI-Systeme werden künftig nach ihrem Risiko bewertet und entsprechend reguliert. Sowohl Anbieter als auch Nutzer von KI-Systemen müssen diverse Auflagen erfüllen. Der AI-Act gliedert KI-Systeme in Risikoklassen:

  • Ein inakzeptables Risiko stellen zum Beispiel KI-Systeme dar, die menschliches Verhalten manipulieren und Menschen schaden könnten. Hierunter fallen Anwendungen, die in Echtzeit ferne Systeme in der Öffentlichkeit erkennen und eine biometrische Identifizierung von Menschen ermöglichen. Ausnahmen bestehen zur Abwehr von Terrorismus oder um schwere Straftaten aufzuklären.
  • Hochriskante KI-Systeme, z.B. in den Bereichen der kritischen Infrastruktur, Beschäftigung sowie im Gesundheits- oder Bankenwesen, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um für den EU-Markt zugelassen zu werden.
  • Für Anwendungen mit einem geringen Risiko gelten lediglich begrenzte Transparenz- und Informationspflichten über den Einsatz selbst oder darüber, dass die dargestellten Inhalte manipuliert und nicht echt sind. Hierunter fallen Systeme, die mit Menschen interagieren oder zur Erkennung von Emotionen oder zur Assoziierung (gesellschaftlicher) Kategorien anhand biometrischer Daten eingesetzt werden oder solche, die Inhalte erzeugen oder manipulieren (z.B. Spamfilter, Videospiele, Suchalgorithmen, Deep Fakes oder Chatbots).

Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die Regelungen verbotener Praktiken können Unternehmen Strafen bis zu 35 Mio. EUR oder 7% ihres weltweiten Jahresumsatzes im Vorjahr kosten. Fehlerhafte Meldungen können mit bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1,5 % des Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Daneben können die nationalen Aufsichtsbehörden die Anbieter zwingen, nicht konforme KI-Systeme vom Markt zu nehmen. Für KMU und Start-Ups sind die Geldbußen moderater.

Handlungsgebot

Unternehmen sollten sich so früh wie möglich mit den neuen Regelungen des AI-Act befassen. Das gilt insbesondere für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen. Aber auch Unternehmen, die von anderen Unternehmen bereitgestellte KI-Systeme nutzen, sollten rasch eine Bestandsaufnahme ihrer Systeme vornehmen und die entsprechenden Verpflichtungen bewerten und regeln.

Autor: RA Michael Tusch

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Eisele%20Anna%20%28Dr.%29

Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.

Moodfotos 2025 NICHT%20Bearbeitet %C2%A9LaRoccaPhoto 0491

Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.