Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wurde am 13.05.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 149) und ist seit 14.05.2024 in Kraft. Es ersetzt das bis dahin geltende Telemediengesetz (TMG).
Digitale Diensteanbieter wie Webshops oder Suchmaschinen werden zukünftig über das DDG auf Vertrauenswürdigkeit überprüft. Es dient im Wesentlichen der Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA), der Anbieter digitaler Dienste dazu verpflichtet, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Diese europäischen Vorgaben wurden nun in nationales Recht umgesetzt.
Aufsichtsbehörde ist die Bundesnetzagentur, sodass das DDG auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weitgehend ersetzt. Die Bundesnetzagentur richtet eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste ein, die für das Aufspüren und Ahnden von Verstößen gegen das DDG zuständig ist.
Für Betreiber von Webseiten heißt dies unter anderem, dass sie ihr Impressum auf Aktualität überprüfen sollten. Ein Verweis auf Vorschriften des TMG sollte dort nun nicht mehr stehen, sondern es sollten allenfalls die aktuellen Normen genannt werden. Inhaltlich hat sich hingegen nichts Wesentliches an den bis dato im TMG geregelten Informationspflichten der Diensteanbieter geändert.
Autorin: RAin Sandra Hollmann