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News

Aktuelles aus Recht, Steuer und der Kanzlei

Ausbau von Videoverhandlungen – Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums

Während der Covid-19-Pandemie wurde vermehrt von der bereits seit 2013 gesetzlich verankerten Möglichkeit der Videoverhandlung vor Gerichten Gebrauch gemacht. Dieses prozessuale Instrumentarium soll nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministerium ausgeweitet werden und dessen Anwendung verstärkt werden.

Preis­an­passungen und Leistungs­verweigerungs­rechte - Die Energiekrise aus vertrags­rechtlicher Sicht

Vor allem die aufgrund des Ukraine-Kriegs drastisch gestiegenen Energiekosten führen derzeit zu vielfältigen Diskussionen über die Auswirkungen der Kostensteigerungen auf vertragliche Beziehungen zwischen Unternehmen, insbesondere stellen sich Fragen nach Vertragsanpassungen, Preiserhöhungen und Leistungsverweigerungsrechten.

Bayerischer Verdienstorden für Frau Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange

Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat unserer geschätzten Partnerkollegin Frau Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange den Bayerischen Verdienstorden verliehen.

Neuregelung zum Minijob ab 01.10.2022

Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf 12,00 €/Stunde geht die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf nunmehr 520,00 € monatlich einher. Damit wird die Verdienstgrenze im Bereich der Minijobs, die seit dem Jahr 2013 unverändert 450,00 € im Monat betragen hat, erhöht.

(Keine) Umsatzsteuerpflicht für Aufsichtsratsvergütungen

Einkünfte für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied sind einkommensteuerlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit („sonstige selbständige Arbeit“). Dies steht so im Gesetz, § 18 (1) Nr. 3 EStG. Auch deshalb gab es über Jahrzehnte hinweg eine gefestigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach solche Tätigkeiten grundsätzlich auch umsatzsteuerlich mit Unternehmereigenschaft ausgeübt werden.

Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az: 1 ABR 22/21) überraschend entschieden: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein System zur Erfassung der von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Diese Pflicht begründete die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, mit der unionsrechtskonformen Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes, im Speziellen hier § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG.

Termine

Aktuelle Vortrags­ver­anstaltungen, Seminare und Workshops

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