Webinar „Online-Banking-Betrug“

Dr. Sven Friedl

Am 30.03.2023 hat Rechtsanwalt Dr. Sven Friedl ein ca. einstündiges Webinar zum Thema Online-Banking-Betrug gehalten.

Über eine gefälschte Website kommen die Täter damit an die Log-In-Daten des Kunden und können sich so Zugriff auf dessen „echtes“ Konto nehmen. In einem zweiten Schritt wird der Kunde sodann über das sog. „social engineering“, z.B. im Rahmen eines Telefonanrufs, veranlasst, über sein Mobiltelefon die Freigabe, z.B. per TAN (resp. den aktuelleren Apps), einer Transaktion zu erteilen.

Mit den Teilnehmern wurden sodann die rechtlichen Folgen eines derartigen Betrugsfalles besprochen, beginnend mit Fragen der Zwei-Faktoren-Authentifizierung, dem störungsfreien Ablauf des Geschäftsvorfalles, den Anforderungen an die Darlegungen des Kunden und des Kreditinstituts und letztlich dem Kernaspekt, ob dem Kunden eine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Online-Banking vorgeworfen werden konnte.

Von der Beantwortung der voranstehenden Fragen kann abhängen, ob der Schaden, welcher sich auf mehrere 10 TEUR belaufen kann, von dem Kunden oder dem Kreditinstitut getragen werden muss.

Dr. Sven Friedl

 

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

Omnibus-Paket: Lockerung der Pflichten der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD)

Die am 26.02.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Initiative ("Omnibus Simplification") enthält unter anderem Vorschläge zur Anpassung der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Pflichten der Unternehmen zu konkretisieren und zu lockern. Unser Fokus liegt im Folgenden auf den geplanten Änderungen der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) und deren Auswirkungen auf KMU über ihre Lieferketten.