Swfp Mood 61

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Michael Tusch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.

Die Wettbewerbszentrale hatte ein Unternehmen, das Fruchtgummi und Lakritz herstellt, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie hält die Werbung des Herstellers in einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche mit der Aussage „Seit 2021 produziert die (Beklagte) alle Produkte klimaneutral" und einem Logo, das den Begriff "klimaneutral" zeigt und auf die Internetseite eines "ClimatePartner" hinweist, für irreführend. Der Herstellungsprozess der Produkte der Beklagten läuft nicht CO2-neutral ab. Die Beklagte unterstützt vielmehr über den "ClimatePartner" Klimaschutzprojekte.

Die Werbung sei, so der BGH, mehrdeutig, „weil der Begriff "klimaneutral" von den Lesern der Fachzeitung - nicht anders als von Verbrauchern - sowohl im Sinne einer Reduktion von CO2 im Produktionsprozess als auch im Sinne einer bloßen Kompensation von CO2 verstanden werden kann.“ (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2024). Im Bereich der umweltbezogenen Werbung ist die Irreführungsgefahr besonders groß. Daher besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe und Zeichen. „Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" verwendet, muss deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist. Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung sind insoweit nicht ausreichend“ (BGH, a.a.O.).

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

DSC07567v

Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.