Swfp Mood 61 4e8fc1cb

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Michael Tusch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.

Die Wettbewerbszentrale hatte ein Unternehmen, das Fruchtgummi und Lakritz herstellt, auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie hält die Werbung des Herstellers in einer Fachzeitung der Lebensmittelbranche mit der Aussage „Seit 2021 produziert die (Beklagte) alle Produkte klimaneutral" und einem Logo, das den Begriff "klimaneutral" zeigt und auf die Internetseite eines "ClimatePartner" hinweist, für irreführend. Der Herstellungsprozess der Produkte der Beklagten läuft nicht CO2-neutral ab. Die Beklagte unterstützt vielmehr über den "ClimatePartner" Klimaschutzprojekte.

Die Werbung sei, so der BGH, mehrdeutig, „weil der Begriff "klimaneutral" von den Lesern der Fachzeitung - nicht anders als von Verbrauchern - sowohl im Sinne einer Reduktion von CO2 im Produktionsprozess als auch im Sinne einer bloßen Kompensation von CO2 verstanden werden kann.“ (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2024). Im Bereich der umweltbezogenen Werbung ist die Irreführungsgefahr besonders groß. Daher besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis der angesprochenen Verkehrskreise über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe und Zeichen. „Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" verwendet, muss deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist. Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung sind insoweit nicht ausreichend“ (BGH, a.a.O.).

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Swfp Mood 65 5ccdf5ad

Vererben für einen guten Zweck – rechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Viele Menschen wünschen sich, mit ihrem Vermögen nicht nur die Familie abzusichern, sondern auch etwas für die Allgemeinheit zu tun. Spenden und testamentarische Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen bieten dafür vielfältige Möglichkeiten – verbunden mit attraktiven steuerlichen Vorteilen.

1 A653a769

Best Lawyers & Handelsblatt 2025: Seitz Weckbach Fackler & Partner gehört zu den besten Kanzleien Deutschlands

Wir freuen uns sehr, dass unsere Kanzlei auch 2025 im Best Lawyers Ranking des Handelsblatts vertreten ist. Dieses renommierte Ranking basiert auf einer umfassenden Befragung von Anwältinnen und Anwälten in ganz Deutschland und würdigt besondere fachliche Expertise sowie herausragende Leistungen in der Rechtsberatung.

Swfp Mood 55 29f25a2a

Inhalt und Ablauf eines Scheidungsverfahrens

Eine Scheidung beendet nicht nur rechtlich eine Ehe, sondern bedeutet auch einen großen Einschnitt im Leben der Beteiligten. Neben persönlichen Belastungen sind wichtige rechtliche Fragen zu klären.