Judith Schneider ist Fachanwältin für Erbrecht
Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Judith Schneider vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.
Diese Auszeichnung würdigt ihre besonderen theoretischen Kenntnisse und umfangreichen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts.
Wir gratulieren unserer Kollegin von Herzen zu dieser tollen Leistung und freuen uns sehr, dass sie unser Team mit ihrer Expertise und Leidenschaft für das Erbrecht bereichert!