Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Beschluss (BGH v. 9.1.2024 – II ZB 20/22) mit der praxisrelevanten Frage befasst, wie eine Aktiengesellschaft auf ein Aufsichtsratsmitglied reagieren kann, das die Beschlussfähigkeit des Gremiums durch Boykott der Sitzungen verhindert.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) wurde am 13.05.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 149) und ist seit 14.05.2024 in Kraft. Es ersetzt das bis dahin geltende Telemediengesetz (TMG).
Im Beitrag v. 27.01.2022 berichteten wir über ein Urteil des BAG v. 08.09.2021, wonach entschieden wurde, dass der Beweiswert einer AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn bei einer Arbeitnehmerkündigung die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Das BAG entschied in einem Urteil v. 13.12.2023, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.
„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.
Nachfolgend informieren wir Sie über zwei wichtige Entscheidungen, die für die Vertragsgestaltung beim GmbH-Geschäftsführerverträgen von besonderer Relevanz sind: Kopplungsklauseln bei variabler Geschäftsführervergütung und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
Aktuelle Vortragsveranstaltungen, Seminare und Workshops
Zurzeit sind keine Nachrichten vorhanden.
Unsere Webanwendungen verwenden Cookies, um unseren Lesern das beste Benutzererlebnis zu ermöglichen. Außerdem werden teilweise auch Cookies von Diensten Dritter gesetzt. Mit dem Klick auf "Akzeptieren" erklären Sie sich mit der Verwendung ALLER Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren. Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können. Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren wir keine einzelnen Besucher.
Für unsere Analyse verwenden wir Google Analytics.