Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Sandra Hollmann

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.

Verbraucher können künftig ihren Online-Vertrag einfach und direkt über einen gut sichtbaren und jederzeit verfügbaren Widerrufs-Button widerrufen. Dazu reicht ein Klick auf die entsprechende Schaltfläche, das Ausfüllen der wesentlichen Vertragsdaten und die Abgabe der Widerrufserklärung. Der Zugang des Widerrufs ist unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen. Das macht die Ausübung des Widerrufsrechts für Verbraucher wesentlich unkomplizierter und transparenter.

Für Unternehmer entstehen ab dem 19. Juni 2026 neue Pflichten: Sie müssen den Widerrufs-Button technisch und organisatorisch bereitstellen und dauerhaft verfügbar halten. Ein Fehlverhalten – etwa das Fehlen oder eine eingeschränkte Funktionsweise des Buttons – kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, Schadensersatzansprüchen oder behördlichen Sanktionen führen. Zudem beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich erst mit Bereitstellung und ordnungsgemäßer Information durch den Unternehmer zu laufen. Der Nachweis hierüber obliegt dem Unternehmer.

Das Gesetz ändert unter anderem zahlreiche Normen des BGB und des EGBGB zum Fernabsatz. Es stärkt einerseits Verbraucherrechte im Online-Handel und sorgt für schnelle und digitale Widerrufsmöglichkeiten. Andererseits müssen Unternehmer die technischen und rechtlichen Anforderungen frühzeitig umsetzen, um Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Autorin: Rechtsanwältin Sandra Hollmann

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

2025%20 %20Windmei%C3%9Fer%20Lukas

Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.

2025%20 %20Strehle%20Maximilian

Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

Swfp Mood 65

Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.