SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Saarbrücken
  • Diplôme des études universitaires générales – mention droit (1997)
  • Rechtsanwältin (2001)
Vorträge

Richtig werben - was ist erlaubt und was ist tabu?
IHK Schwaben, online/youtube
26.09.2024

Internationale Projektverträge
Inhouse-Schulung bei Mandant
13.10.2022  

AGB: Update
IHK Schwaben, online/youtube
11.07.2022

Kartellrechtliches CMS
Inhouse-Schulungsreihe bei Mandantin
17.02.2022

Internationale Projektverträge
Dreiteilige Inhouse-Schulung bei Mandantin Februar bis Mai 2019
31.05.2019

Alles Meins? – Urheberrecht für Dozenten
IHK Schwaben (Dozententag)
07.10.2016

Umgang mit Geheimhaltungsvereinbarungen und Projektverträgen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
09.03.2016

Kartellrecht – Einblicke in die anwaltliche Praxis
Augsburger Anwaltverein
26.09.2013

Einführung in das Kartellrecht
Inhouse-Schulung bei Mandantin
15.09.2012

Die Bedeutung der Marke für Unternehmen
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009

Schutz des Firmenauftritts im Internet
Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI), Augsburg
17.06.2008

Das neue Wettbewerbs- und Urheberrecht – Werbung ohne Grenzen oder neue Grenzen für die Werbung?
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
23.11.2004

Rechtlicher Schutz vor Hackern und Viren
MediaMit-Zirkel der IHK-Schwaben, Augsburg
11.12.2002

Firmenweites Internet, Intranet und Email – rechtliche Aspekte
MediaMit-Zirkel der IHK-Schwaben, Augsburg
25.04.2002

Veröffentlichungen
Abgemahnt – was nun? – Ein Konkurrent droht mit empfindlichen Folgen
Mix Magazin November 2012, S. 40/41
 
Nomen est omen – Die Bedeutung von Markenstrategien
Mix Magazin August 2012, S. 40/41
 
Bierlieferverträge auf dem Prüfstand Teil 2
Das Rabattierungssystem in Bierlieferverträgen – Fluch oder Segen?
Mix Magazin April 2012, S. 42/43
 
Bierlieferverträge auf dem Prüfstand
Grundlagen einer kartellrechtlichen Beurteilung -
Mix Magazin Dezember 2011, S. 42/43
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

BGH schärft die Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats – Zur Entscheidung vom 14.10.2025 (II ZR 78/24)

Der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14.10.2025 (II ZR 78/24, WM 2025, 2227) liegt ein klassischer, in seiner haftungsrechtlichen Dimension jedoch besonders instruktiver Organhaftungsfall zugrunde.

Der BGH nimmt wieder einmal zur Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats Stellung, diesmal zur Überwachungspflicht bei unzureichender Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der BGH schärft zugleich die Informationspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen des Systems des § 90 AktG.

Illustration%20Beatrice%20Schmucker

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!

Swfp Mood 61

D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.