SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Saarbrücken
  • Diplôme des études universitaires générales – mention droit (1997)
  • Rechtsanwältin (2001)
Vorträge

Richtig werben - was ist erlaubt und was ist tabu?
IHK Schwaben, online/youtube
26.09.2024

Internationale Projektverträge
Inhouse-Schulung bei Mandant
13.10.2022  

AGB: Update
IHK Schwaben, online/youtube
11.07.2022

Kartellrechtliches CMS
Inhouse-Schulungsreihe bei Mandantin
17.02.2022

Internationale Projektverträge
Dreiteilige Inhouse-Schulung bei Mandantin Februar bis Mai 2019
31.05.2019

Alles Meins? – Urheberrecht für Dozenten
IHK Schwaben (Dozententag)
07.10.2016

Umgang mit Geheimhaltungsvereinbarungen und Projektverträgen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
09.03.2016

Kartellrecht – Einblicke in die anwaltliche Praxis
Augsburger Anwaltverein
26.09.2013

Einführung in das Kartellrecht
Inhouse-Schulung bei Mandantin
15.09.2012

Die Bedeutung der Marke für Unternehmen
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009

Schutz des Firmenauftritts im Internet
Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI), Augsburg
17.06.2008

Das neue Wettbewerbs- und Urheberrecht – Werbung ohne Grenzen oder neue Grenzen für die Werbung?
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
23.11.2004

Rechtlicher Schutz vor Hackern und Viren
MediaMit-Zirkel der IHK-Schwaben, Augsburg
11.12.2002

Firmenweites Internet, Intranet und Email – rechtliche Aspekte
MediaMit-Zirkel der IHK-Schwaben, Augsburg
25.04.2002

Veröffentlichungen
Abgemahnt – was nun? – Ein Konkurrent droht mit empfindlichen Folgen
Mix Magazin November 2012, S. 40/41
 
Nomen est omen – Die Bedeutung von Markenstrategien
Mix Magazin August 2012, S. 40/41
 
Bierlieferverträge auf dem Prüfstand Teil 2
Das Rabattierungssystem in Bierlieferverträgen – Fluch oder Segen?
Mix Magazin April 2012, S. 42/43
 
Bierlieferverträge auf dem Prüfstand
Grundlagen einer kartellrechtlichen Beurteilung -
Mix Magazin Dezember 2011, S. 42/43
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Bundesarbeitsgericht bestätigt: Kein nachträgliches Arbeitnehmerbeteilungsverfahren bei einer Vorrats-SE

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in drei Grundsatzbeschlüssen vom 26.11.2024 (Az. 1 ABR 37/20, 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23) entschieden, dass bei einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) kein Verfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung nachgeholt werden muss, wenn dieses bei der Gründung unterblieben war. Die Entscheidung bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH und hat weitreichende Folgen für die Unternehmenspraxis.

Commercial Courts – Neue Chancen für den Justizstandort Deutschland

Seit dem 1. April 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland“ in Kraft. Damit soll dem Trend entgegengewirkt werden, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zunehmend ins Ausland oder in Schiedsverfahren zu verlagern. Mit der Einführung von Commercial Courts und Commercial Chambers bietet Deutschland nun ein spezialisiertes, attraktives Forum für komplexe Unternehmensstreitigkeiten – auch vollständig auf Englisch.

Vorstandshaftung, Verbotsirrtum und anwaltlicher Rechtsrat – Wer sich auf spezialisierte anwaltliche Beratung stützt, kann im Fall regulatorischer Unsicherheit haftungsfrei bleiben

Unternehmerische Entscheidungen werden zunehmend durch ein Dickicht von Regularien begleitet. Besonders in Sektoren wie Finanzdienstleistungen, IT, Compliance oder ESG ist rechtliche Unsicherheit oft systemimmanent – Gesetze sind unklar, Verwaltungspraxis uneinheitlich, Rechtsfortbildung dynamisch.

Vorstände und Geschäftsführer sehen sich in diesen Konstellationen mit erheblichen zivil- und strafrechtlichen Risiken konfrontiert. Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2025 (III ZR 261/23) bietet nun wichtige Klarheit: Frühzeitig eingeholter, qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat kann im Falle eines Verbotsirrtums strafrechtlich entlasten – selbst dann, wenn sich die rechtliche Bewertung später als (objektiv) unzutreffend herausstellt.