SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Universität Augsburg und Saarbrücken
  • Diplôme des études universitaires générales – mention droit (1997)
  • Rechtsanwältin (2001)
Vorträge

Richtig werben - was ist erlaubt und was ist tabu?
IHK Schwaben, online/youtube
26.09.2024

Internationale Projektverträge
Inhouse-Schulung bei Mandant
13.10.2022  

AGB: Update
IHK Schwaben, online/youtube
11.07.2022

Kartellrechtliches CMS
Inhouse-Schulungsreihe bei Mandantin
17.02.2022

Internationale Projektverträge
Dreiteilige Inhouse-Schulung bei Mandantin Februar bis Mai 2019
31.05.2019

Alles Meins? – Urheberrecht für Dozenten
IHK Schwaben (Dozententag)
07.10.2016

Umgang mit Geheimhaltungsvereinbarungen und Projektverträgen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
09.03.2016

Kartellrecht – Einblicke in die anwaltliche Praxis
Augsburger Anwaltverein
26.09.2013

Einführung in das Kartellrecht
Inhouse-Schulung bei Mandantin
15.09.2012

Die Bedeutung der Marke für Unternehmen
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009

Schutz des Firmenauftritts im Internet
Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI), Augsburg
17.06.2008

Das neue Wettbewerbs- und Urheberrecht – Werbung ohne Grenzen oder neue Grenzen für die Werbung?
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
23.11.2004

Rechtlicher Schutz vor Hackern und Viren
MediaMit-Zirkel der IHK-Schwaben, Augsburg
11.12.2002

Firmenweites Internet, Intranet und Email – rechtliche Aspekte
MediaMit-Zirkel der IHK-Schwaben, Augsburg
25.04.2002

Veröffentlichungen
Abgemahnt – was nun? – Ein Konkurrent droht mit empfindlichen Folgen
Mix Magazin November 2012, S. 40/41
 
Nomen est omen – Die Bedeutung von Markenstrategien
Mix Magazin August 2012, S. 40/41
 
Bierlieferverträge auf dem Prüfstand Teil 2
Das Rabattierungssystem in Bierlieferverträgen – Fluch oder Segen?
Mix Magazin April 2012, S. 42/43
 
Bierlieferverträge auf dem Prüfstand
Grundlagen einer kartellrechtlichen Beurteilung -
Mix Magazin Dezember 2011, S. 42/43
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

Omnibus-Paket: Lockerung der Pflichten der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD)

Die am 26.02.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Initiative ("Omnibus Simplification") enthält unter anderem Vorschläge zur Anpassung der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Pflichten der Unternehmen zu konkretisieren und zu lockern. Unser Fokus liegt im Folgenden auf den geplanten Änderungen der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) und deren Auswirkungen auf KMU über ihre Lieferketten.