Im Handelsrecht beraten wir Sie zu den deutschen und europäischen Rechtsnormen für Kaufleute. Unsere Fachanwälte stehen für Firmen jeder Größe
z. B. in der Vertragsgestaltung von Rahmen- und Werkverträgen sowie der Verantwortungsübertragung in Form von Handlungsvollmachten, Prokura und Zweigniederlassungen zur Verfügung.
Im Handels- und Vertriebsrecht beraten Sie unsere qualifizierten Anwälte für Vertriebsrecht schwerpunktmäßig in den Bereichen Handelsgeschäfte, Handelskauf, Vertragsgestaltung im Handelsrecht und internationales Handelsrecht.
Zum Handelsrecht gehören insbesondere die Themen Handelsgeschäft und Handelskauf einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG bzw. "Wiener Kaufrecht"). Wir sind sowohl in der Vertragsgestaltung für alle Arten von im Handelsrecht üblichen Verträgen als auch forensisch tätig und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten. Mithilfe unserer internationalen Partnerkanzleien begleiten wir sie selbstverständlich auch bei ihren Aktivitäten im Ausland.
Zudem bieten wir strategische Beratung im Vorfeld drohender Auseinandersetzungen und unterstützen Sie gerne auch beim Risikomanagement im Vertragswesen.
Kommt es zwischen den Vertriebspartnern zum Rechtsstreit, etwa über einen Ausgleichsanspruch bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses, vertreten wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich mit einem fachkompetenten Anwalt im Vertriebsrecht – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, ob sich eine Kapital- oder Personengesellschaft als die optimale Gesellschaftsform erweist.
Wir sind Ihnen gerne bei folgenden handelsrechtlichen Themen behilflich:
Das Vertriebsrecht behandelt die Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen durch Dritte und dient der Absatzorganisation. Wir unterstützen Sie umfassend in allen Fragen des Aufbaus und der Strukturierung von Vertriebsorganisationen. Wir beraten Sie mit einem Anwalt für Vertriebsrecht bei der Auswahl und Konzeption von Vertriebssystemen, bei Vertriebsverträgen und der Gründung von Vertriebsgesellschaften. Dabei berücksichtigen wir alle aus der gewählten Struktur resultierenden rechtlichen Fragen wie etwa des Wettbewerbs- und Kartellrechts, des Gesellschafts- und des Arbeitsrechts. Dazu gehören insbesondere folgende Themen
Unser Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Handels- und Vertriebsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.
Außerdem bieten wir Ihnen gerne die Durchführung von individuellen Inhouse-Seminaren mit einem Vertriebsrechts-Anwalt zur Mitarbeiterschulung an.