SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Jochen Lang absolvierte sein Studium an der Freien Universität Berlin und sein Referendariat beim Kammergericht Berlin. Er ist seit Januar 2014 als Rechtsanwalt tätig und war zunächst bis Juli 2019 bei der Noerr LLP, München, im Bereich Corporate tätig.

Als Partner berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Erbrecht, in der Vermögensnachfolge, im Stiftungsrecht, sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Jochen Lang ist seit 2025 Vorsitzender des Stiftungsrates der Gemeinschaftsstiftung Mein Augsburg.

Veröffentlichungen
Unterschiedliche wirtschaftlich Berechtigte in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen aufgrund neuer BaFin-Auslegungshinweise?
Betriebs-Berater 2019, 1282
 
Mitbestimmter Aufsichtsrat in als Konzernobergesellschaft anzusehender Holdinggesellschaft unter Zurechnung der Mitarbeiter ihrer Beteiligungsgesellschaften
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2019, 203
 
Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei einer Zwischengesellschaft trotz fehlender eigener Leitungsmacht
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2016, 401
 
Zur Zusammenrechnung der Stimmrechte bei einem Aktienbindungsvertrag zwischen Familienaktionären
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 2016, 301
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Isabel Kammerer ist Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin und Kanzleimanagerin Isabel Kammerer den Abschluss zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin erfolgreich erworben hat.

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Ramona Filla ist Fachanwältin für Arbeitsrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Ramona Filla vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Sandra Hollmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Gesetz zur Einführung des „Widerrufs-Buttons“ verkündet – Wichtige Informationen für Verbraucher und Unternehmer

Am 5. Februar 2026 wurde das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts verkündet. Ein zentrales Element dieser Reform ist der sogenannte „Widerrufs-Button“, also die elektronische Widerrufsfunktion, die ab 19. Juni 2026 verpflichtend wird. Die „elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen“ ist jetzt in § 356a BGB geregelt.