Unternehmen und Gesellschaften
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. Wir stehen Ihnen bereits bei der Unternehmensgründung in allen rechtlichen Belangen zur Seite und unterstützen Sie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen von der Rechtsform bis zur Haftung.
Das Rechtsgebiet
Mit uns navigieren Sie erfolgreich durch
das Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
Gesellschafts- und unternehmensrechtliche Fragen sind oft komplex und nur anhand Ihrer individuellen Bedürfnisse durch einen Anwalt für Unternehmensrecht bzw. Gesellschaftsrecht zu beantworten. Unsere Tätigkeiten reichen dabei von Gründung oder Veräußerung, Umwandlung oder Umstrukturierung bis hin zur Sanierung des Unternehmens.
Bereits vor der Gründung analysieren wir mit einem Anwalt für Gesellschaftsrecht auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, ob sich eine Kapital- oder Personengesellschaft als die optimale Gesellschaftsform erweist. Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.
Beratung & Anwendungsfälle
Wir beraten und vertreten Sie im Unternehmens- und Gessellschaftsrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen
- Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften
- Gesellschaftsverträge, Satzungen, Geschäftsordnungen, Konsortialverträge
- Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern, Organen und Organmitgliedern
- rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- rechtliche Beratung bei Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsmaßnahmen
- Gestaltung des Generationswechsels bei Familienunternehmen
- Nationale und internationale Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture)
- Beendigung von Gesellschaften/Liquidationen
- Betriebspacht- und Betriebsführungsverträge
- Modelle für die Beteiligung von Mitarbeitern (Aktienoptionen und Managementbeteiligung)
- Aufbau und Entwicklung von Corporate-Governance-Strukturen, Geschäftsordnungen, Compliance
- Begleitung und Beratung bei Haftungsfällen und Compliance-Themen
Gesellschafterstreitigkeiten und die Prozessführung stellen einen wesentlichen Teil unserer praktischen Tätigkeit dar:
- rechtliche Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten
- Anfechtungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Beschlussfeststellungsklagen
- Einziehungs- und Ausschlussverfahren mit Gesellschaftern
- Streitigkeiten mit Gesellschaftsorganen aus dem Organverhältnis (insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber Managern, Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern); D&O-Versicherung; Deckungsstreitigkeiten im Rahmen der D&O-Versicherung
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen (einschließlich Prävention, Durchsetzung und Abwehr von Organhaftungsansprüchen)
- Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Schiedsverfahren und Spruchverfahren
Im Konzernrecht beraten wir Sie mit einem Rechtsanwalt für Unternehmensrecht insbesondere bei folgenden Themen:
- Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge, Organschaften
- andere Unternehmensverträge
- Konzernumlagevereinbarungen
Im Bereich der Restrukturierung und Umwandlung unterstützen wie Sie gerne bei:
- inländischen und grenzüberschreitenden Restrukturierungs- und Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
- Squeeze-out
Wir beraten auch börsennotierte und kapitalmarktorientierte Unternehmen:
- Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Abgabe der Entsprechenserklärung
- Übernahmeverfahren / Squeeze-out
- Hauptversammlungen
- Vorstandsvergütungssysteme
- Compliance-Programme
- Rechtsfragen des Wertpapierhandels
- Ad-hoc-Mitteilungen, Insiderrecht
- sonstige kapitalmarktrechtliche Fragen
Unsere Rechtsanwälte
Ihre kompetenten und erfahrenen Anwälte für das Rechtsgebiet Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Unser Team aus Anwälten und Fachanwälte für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.