SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Ulrich Wilhelm studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und war anschließend Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Augsburg (1973–1974). Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1976 war er bis 2011 Partner der Kanzlei Wilhelm & Welser & Partner.

Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Gesellschafts- und Unternehmensrecht, bei M&A-Transaktionen, Unternehmenskäufen sowie im Bereich Non-Profit-Organisationen und im Miet- und Grundstücksrecht.

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Aufsichts- und Beirat in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen (seit 1979)
  • Stiftungsvorstand der Arno Buchegger Stiftung, Augsburg (seit 1992)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.

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Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.