Im Grundstücks- und Immobilienrecht beraten wir Sie in allen Fragen zum Kauf und Verkauf von Immobilien. Wir unterstützen Sie bei Grundstücksverträgen jeder Art und bei allen Fragen zur Vertragsgestaltung.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für sich gesehen bereits eine bedeutungsvolle Entscheidung für Eigentümer und/oder Erwerber. Nicht zuletzt, weil der Immobilienkauf und -verkauf regelmäßig große Werte betrifft. Immobilienkaufverträge können beispielsweise den Erwerb eines Bauplatzes, eines (vermieteten) Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts zum Gegenstand haben.
Die jeweiligen Besonderheiten des Kaufobjekts wirken sich sodann auf die Gestaltung des Immobilienkaufvertrags aus.
Gerne stehen wir Ihnen sowohl auf Käuferseite als auch auf Verkäuferseite begleitend zur Seite. Dabei umfasst unsere Tätigkeit insbesondere die Prüfung eines Ihren Zielvorstellungen entsprechenden Vertragsentwurfs zur Vermeidung von Risiken.
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Tätigkeit arbeiten unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, für Verwaltungsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht eng zusammen und stehen Ihnen weiterhin bei Fragen in folgenden Gebieten zur Seite:
Unser Team aus Anwälten berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen rund um Grundstücks- und Immobilienrecht und unterstützt Sie beim Immobilienkauf und -verkauf.