SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Lukas Windmeißer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Ingolstadt sowie an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Von 2019 bis 2023 engagierte er sich ehrenamtlich in der mietrechtlichen Beratung der Law-Clinic Augsburg. Zudem war er 2023 als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Heinrich (Lehrstuhl für bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolvenzrecht) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WFI) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt tätig.

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.

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Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

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Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.