Baurecht und Bauverträge
Unsere Fachanwälte im Baurecht unterstützen Bauherren und Unternehmer bei allen rechtlichen Fragen zu einem Bauvorhaben. Dabei stehen wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung öffentlicher und privater Bauprojekte zur Seite.
Das Rechtsgebiet
Rechtssicherheit für Bauherren
Das Thema Immobilien, Bau & Miete spielt für öffentliche und private Bauherren und Eigentümer, Kommunen, Unternehmen sowie Vermieter und Mieter eine wichtige Rolle. In allen Angelegenheiten rund um den „Lebenszyklus einer Immobilie“ arbeiten unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, für Verwaltungsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Gesellschaftsrecht eng zusammen.
Im Immobilienrecht beraten und unterstützen wir Sie bei allen Schwierigkeiten und Herausforderungen, die sich auf diesen Themengebieten ergeben.
Im Bereich des privaten Baurechts beraten und vertreten wir Sie als Bauherr oder Unternehmer wie auch durch Bauvorhaben betroffene Dritte zum Thema Bauvertrag sowie in allen Fragen im Zusammenhang mit privaten, gewerblichen und öffentlichen Bauvorhaben.
Die zur Durchführung von Bauvorhaben erforderlichen Arbeiten an einer Vielzahl von Gewerken müssen nicht nur in technischer Hinsicht aufeinander abgestimmt sein, sondern auch in rechtlicher Hinsicht sauber koordiniert werden. Sei es durch die klare Abgrenzung der jeweiligen Leistungspflichten oder die Anpassung von Gewährleistungsfristen in Nachunternehmerketten.
Beratung & Anwendungsfälle
Wir beraten und vertreten Sie im privaten Baurecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen
- Vertragsgestaltung für öffentliche und private Bauherren sowie für Bauunternehmer, Subunternehmer/Nachunternehmer, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Totalübernehmer, Bauträger, Arbeitsgemeinschaften, Bietergemeinschaften
- Werkverträge
- VOB Bauvertrag und Bauvertrag BGB
- rechtliche Implikationen der einschlägigen technischen Regelwerke (EN- und DIN-Normen, VOB/C)
- Vergütungsfragen und Nachtragsverhandlungen
- (Teil-)Kündigung von Bauverträgen
- Unterstützung bei gestörtem Bauablauf
- Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
- Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt
- Geltendmachung und Abwehr von Vertragsstrafen
- Vereinbarung, Prüfung und Durchsetzung von Sicherheiten (Bauhandwerker-Sicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, Sicherung von Baugeld, Patronatserklärungen, Vertragserfüllungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft / Bürgschaft für Mangelansprüche, Bürgschaft auf erstes Anfordern)
Hierbei arbeiten unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, für Verwaltungsrecht, für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht eng zusammen, so dass Sie eine umfassende baubegleitende Beratung erhalten. Unsere qualifizierten Anwählte für Baurecht werden notfalls Ihre Rechte gerichtlich wahren und durchsetzen können.
Eng verbunden mit den Fragen zum Thema Bauvertrag sind unter anderem auch folgende weitere Problemkreise, in denen wir ebenfalls für Sie spezialisiert tätig sind:
- Bauinsolvenz
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Abwicklung und Regulierung von Unfällen (Personen- und Sachschäden) auf der Baustelle, auch gegenüber der Berufsgenossenschaft
- Mindestlohn
- Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung, Schwarzarbeit
Bei streitigen Auseinandersetzungen beraten unsere Anwälte für Baurecht Sie gerne begleitend, aber auch im Rahmen der Beweissicherung durch private Sachverständige und Schiedsgutachter. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) und Schiedsgerichten, in Schlichtungsverfahren und Mediationsterminen, selbstständigen Beweisverfahren und sonstigen Verfahren.
Unsere Rechtsanwälte
Ihre kompetenten Rechtsanwälte für das private Baurecht
Unser Team aus Anwälten für Bauverträge und privates Baurecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.