Die Zahl der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren wächst kontinuierlich. Dies ist zum einen auf die verbesserten Erkenntnisquellen der deutschen Steuerbehörden (beispielsweise Kontenabrufverfahren) zurückzuführen, zum anderen auch auf die verbesserte internationale Amts- und Rechtshilfe in Steuerstrafverfahren und auf die ständig wachsende Zahl von Steuerfahndern. Gerade Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Eine umfassende und erfahrene Beratung durch einen Steuerstrafrechts-Anwalt ist dringend angeraten.
Gerade im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens und während eines Strafverfahrens ist eine fächerübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Fachgebiete von großer Bedeutung für den Mandanten.
Nur so können verfahrensstrategische Fragen (beispielsweise Selbstanzeige, Ausübung des Schweigerechts, Anfechtung von Steuerbescheiden vor der Rechtsbehelfsstelle oder dem Finanzgericht) optimal gelöst werden.
In unserer Kanzlei in Augsburg arbeiten Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht und Steuerberater eng zusammen. Langjährige Erfahrung, regelmäßige Weiterbildung und eine mandantenorientierte Betreuung sind die Grundlage unserer Arbeit. Wir setzen für unsere Mandanten auf eine geschickte Strafverteidigung, die Ihre Interessen vertritt. So ermöglichen wir Ihnen die beste Betreuung im Steuerstrafrecht und unterstützen Sie bei allen steuerstrafrechtlichen Belangen durch erfahrene Kollegen.
Häufig kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bereits durch präventive Beratung vermieden werden. Jedenfalls vor der nächsten Betriebsprüfung sollten steuerrechtliche Risikopotenziale präventiv geprüft werden und fragwürdige Konstruktionen im Unternehmen auf strafrechtliche Risiken hin untersucht werden. Diese Prüfung sowie das Aufzeigen von Handlungsoptionen gehört zu unserer Expertise.
Ein Weg zur Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen kann die Selbstanzeige sein. Unsere Anwälte prüfen, ob die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige gegeben ist und beraten über das Vorliegen von Sperrgründen, die eine Selbstanzeige wirkungslos machen könnten.
Ein Schwerpunkt unserer präventiven Beratungstätigkeit liegt auf der Beratung von Steuerberatern. Der Beruf des Steuerberaters neigt zu der Gefahr, selbst in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten, wenn gegen einen ihrer Mandanten im Zusammenhang mit einer Steuerstraftat ermittelt wird. Auch in diesen Fällen helfen unsere im Steuerstrafrecht erfahrenen Anwälte bei der strafrechtlichen Problembewältigung.
Wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, kommt es häufig zur Durchsuchung in Privatwohnungen und Unternehmen. Häufig versuchen Steuerfahnder, ihren psychologischen Vorsprung in der Durchsuchungssituation zu nutzen. In dieser Situation ist es hilfreich, wenn ein kompetenter Strafverteidiger vor Ort dafür sorgt, dass sich die Durchsuchung ausschließlich im Rahmen der ermittlungsrechtlichen Anordnung bewegt und dass Kompetenzen nicht überschritten werden.
Sollte der Erlass eines Haftbefehls drohen, hat dies häufig existenzielle Folgen für den Betroffenen. Unsere Anwälte setzen sich kompetent und mit großem Engagement für Ihre Freiheit ein.
Sollte ein Hauptverfahren eröffnet werden, verteidigen wir Sie mit unserem Team aus Strafverteidigern und Steuerberatern. Häufig ist es sinnvoll, den objektiven Tatvorwurf der Steuerverkürzung zu widerlegen. Um diesem Ziel mehr Nachdruck zu verleihen, ist es häufig sinnvoll, parallel zum Strafverfahren Steuerbescheide vor der Rechtsbehelfsstelle oder dem Finanzgericht anzufechten. Auch hierfür steht Ihnen unsere Expertise zur Verfügung.
Unser Team aus Anwälten für das Steuerstrafrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.