SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium Universität Augsburg
  • Rechtsanwalt (1980)
Vorträge
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
17.05.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
12.04.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
29.03.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
22.03.2011
 
Update Steuerstrafrecht
Fachgespräch Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler
01.07.2010
 
Insolvenz – Chancen und Risiken
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
30.06.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Fachgespräch Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
26.05.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Vortrag bei MLP AG Augsburg
25.03.2009
 
Die Zukunft der GmbH: Die Gesellschaft in der Krise – Strafrechtliche Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
27.11.2007
 
Die Steuerfahndung vor der Tür
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
14.04.2005
 
Die strafrechtlichen Aspekte des Amnestiegesetzes
Bank in Augsburg
06.05.2004
 
Steueramnestie – Chancen und Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
01.04.2004
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Machtmissbrauch des Vorgesetzten – LAG Köln stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis auf den Antrag einer Arbeitnehmerin aufgelöst wird, da die Fortsetzung aufgrund von sexistischen, demütigenden und willkürlichen Äußerungen des Geschäftsführers unzumutbar war. Gleichzeitig sprach das Gericht eine außergewöhnlich hohe Abfindung in Höhe von 2,0 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr zu.

Schließung der EU-Plattform für Online-Streitbeilegung

Zum 20. Juli 2025 hat die Europäische Union ihre Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) endgültig vom Netz genommen.

Ärzte dürfen mit dem FOCUS-Siegel „Top-Mediziner“ werben – OLG München stärkt Rechtssicherheit

OLG München: Verleihung des Siegels „TOP-Mediziner“ in Sonderausgabe eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins – "FOCUS-Ärzteliste“