SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium Universität Augsburg
  • Rechtsanwalt (1980)
Vorträge
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
17.05.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
12.04.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
29.03.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
22.03.2011
 
Update Steuerstrafrecht
Fachgespräch Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler
01.07.2010
 
Insolvenz – Chancen und Risiken
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
30.06.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Fachgespräch Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
26.05.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Vortrag bei MLP AG Augsburg
25.03.2009
 
Die Zukunft der GmbH: Die Gesellschaft in der Krise – Strafrechtliche Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
27.11.2007
 
Die Steuerfahndung vor der Tür
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
14.04.2005
 
Die strafrechtlichen Aspekte des Amnestiegesetzes
Bank in Augsburg
06.05.2004
 
Steueramnestie – Chancen und Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
01.04.2004
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Yvonne Dippold ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Frau Rechtsanwältin Yvonne Dippold vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München gestattet wurde, die Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ zu führen. Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfolgt aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Wir gratulieren unserer Kollegin recht herzlich!

Neues EuGH-Urteil zur Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE): Keine Nachverhandlungspflicht, wenn die SE bei der Gründung keine Arbeitnehmer hat

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 16.05.2024 (Az. C-706/22) entschieden, dass eine SE, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, nicht verpflichtet ist, das Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer nachzuholen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt herrschendes Unternehmen von Tochtergesellschaften mit Arbeitnehmern in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten wird.

Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: „klimaneutral“) unzulässig ist, wenn nicht in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.