SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium Universität Augsburg
  • Rechtsanwalt (1980)
Vorträge
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
17.05.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
12.04.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
29.03.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
22.03.2011
 
Update Steuerstrafrecht
Fachgespräch Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler
01.07.2010
 
Insolvenz – Chancen und Risiken
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
30.06.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Fachgespräch Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
26.05.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Vortrag bei MLP AG Augsburg
25.03.2009
 
Die Zukunft der GmbH: Die Gesellschaft in der Krise – Strafrechtliche Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
27.11.2007
 
Die Steuerfahndung vor der Tür
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
14.04.2005
 
Die strafrechtlichen Aspekte des Amnestiegesetzes
Bank in Augsburg
06.05.2004
 
Steueramnestie – Chancen und Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
01.04.2004
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

Omnibus-Paket: Lockerung der Pflichten der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD)

Die am 26.02.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Initiative ("Omnibus Simplification") enthält unter anderem Vorschläge zur Anpassung der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Pflichten der Unternehmen zu konkretisieren und zu lockern. Unser Fokus liegt im Folgenden auf den geplanten Änderungen der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) und deren Auswirkungen auf KMU über ihre Lieferketten.