Wir beraten Beamte und Kommunen zu allen Fragen im öffentlichen Dienst. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei allen Anliegen im Beamtenrecht.
Der Staat ist nicht selbst handlungsfähig und nimmt daher seine Aufgaben durch den öffentlichen Dienst, insbesondere die ausführenden Beamten, wahr. Das umfangreich gesetzlich geregelte Beamtenrecht ist dabei ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts und regelt das beamtenrechtliche Dienstverhältnis, also die Beziehung der Beamten zu den staatlichen Einrichtungen.
In allen beamtenrechtlichen Angelegenheiten arbeiten unsere Anwälte mit dem Fachbereich Verwaltungsrecht eng zusammen und stehen Ihnen bei der Beratung im Beamtenrecht kompetent zur Seite. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Konflikten mit Ihren Dienstherren und bieten Ihnen eine kompetente Gesamtlösung.
Unser Team aus Rechtsanwälten für Beamtenrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.