Energierecht

Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im immer umfassender werdenden Bereich des Energierechts. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie als Energieversorger, Stadtwerke und Kommunen im Bereich der Energiewirtschaft zu allen Anliegen rechtlicher Natur.

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Das Rechtsgebiet

Die Zukunft der Energie: Rechtliche Herausforderungen im Energierecht

Gerade der Bereich des Energierechts hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt und befindet sich auch weiterhin im stetigen Fluss.

Die Fokussierung auf erneuerbare Energien hat die gesetzliche Entwicklung im Energierecht vorangetrieben. Unsere Anwälte für Energierecht beraten und vertreten Unternehmen der Energiewirtschaft, insbesondere Energieversorger und Kommunen sowie industrielle und gewerbliche Energieverbraucher nicht nur in Augsburg und den umliegenden Landkreisen, sondern bundesweit. Mit unseren im Energierecht spezialisierten Rechtsanwälten haben Sie kompetente Partner für alle Fragen rund um die Gesetze und Verordnungen
zum Thema Energie.

So stehen wir Ihnen beratend in der Projektierung von Energieanlagen und der Projektfinanzierung energiewirtschaftlicher Projekte zur Seite. Ebenso bestehen im Bereich des Energierechts vielfach Schnittmengen zu den typischen Themen gesellschaftsrechtlicher Transaktionen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

Ein weiterer Kernbereich unserer Tätigkeit als Rechtsberatung für Energierecht ist der Abschluss verschiedenster Energieverträge nebst Prüfung und Verhandlung der diesbezüglichen Vertragsklauseln. Neben Fragen der Regulierung und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind wir ebenso Ihr verlässlicher Ansprechpartner für die Beratung in angrenzenden Bereichen des Energierechts.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Energierecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Allgemeiner Leistungsumfang
  • Energiewirtschaftsrecht
  • Erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik, Biomasse, Biogas, Kraft-Wärme-Kopplung, Windenergie
  • Projektierung und Betrieb von Energieanlagen
  • Gesellschaftsrechtliche Transaktionen
  • Energiewirtschaftliche Verträge
  • Regulierung
Rechtliche Beratung bei der Projektierung von Energieanlagen

In sämtlichen Fragen der Projektierung von Energieanlagen bilden die nachfolgenden Punkte einen wesentlichen Kern unserer Beratung durch einen Energierechts-Anwalt:

  • Vertragsgestaltung: Kauf, Pacht, Miete, Infrastrukturverträge
  • Öffentlich-rechtliche Genehmigungen: Vorbescheide, baurechtliche Genehmigungen, Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Projektdurchführung: Generalunternehmer, Generalübernehmer, Ingenieurleistungen, Subunternehmerverträge
  • Verträge über Betrieb und Instandhaltung der Anlagen
  • Netzzugang
Projektfinanzierung

Im Vorfeld eines energiewirtschaftlichen Projekts liegt ein besonderes Augenmerk auf sämtlichen Fragestellungen der Projektfinanzierung. Dies umfasst insbesondere:

  • Darlehensverträge
  • Kreditsicherungsverträge, Finanzierungsverträge
  • Gestaltung von Beteiligungsverträgen
Gesellschaftsrechtliche Transaktionen

Im Bereich des Energierechts bestehen vielfach Schnittmengen zu den typischen Themen gesellschaftsrechtlicher Transaktionen. Unser Beratungsangebot umfasst daher neben klassischen energierechtlichen Fragestellungen auch die folgenden Themenkomplexe:   

  • Anlagenkauf und -verkauf
  • Vertragsgestaltung und -verhandlung
  • Letter of Intent, Memorandum of Understanding, Unternehmenskaufvertrag
  • Begleitung des Due Diligence-Prozesses
  • Gestaltung von Kooperationen
  • Joint Ventures
Energieverträge

Ein Kernbereich unserer Tätigkeit als Anwalt für Energierecht ist auch die Beratung bei dem Abschluss verschiedenster Energieverträge nebst Prüfung und Verhandlung der diesbezüglichen Vertragsklauseln:

  • Netzanschluss-, Netzzugangs- und Energielieferverträge
  • Liefer- und Bezugspflichten
  • Preisanpassungsklauseln
  • Haftung bei Lieferunterbrechung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Regulierung im Energierecht

Auch in Fragen der Regulierung und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner:

  • Netzentgeltgenehmigungen
  • Netzentgeltkalkulation nach StromNEV und GasNEV
  • Sonderformen der Netznutzung (z. B. § 19 StromNEV)
  • Regulierungsmanagement
  • Bundesnetzagentur
Rechtsberatung in angrenzenden Bereichen des Energierechts

Daneben umfasst unser Beratungsangebot sämtliche an das Energierecht angrenzende Bereiche, so insbesondere:

  • Konzessionsverträge
  • Vergaberecht / Ausschreibung von Energiebeschaffung
  • Haftungsrecht
  • Energiesteuerrecht
  • Immobilien-, Bau-, Gesellschafts-, Arbeits- und öffentliches Recht
  • Prozessführung und Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Rechtsanwälte für Energierecht

Unser Team aus Anwälten für Energierecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Dr. Christoph Knapp

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Urs Lepperdinger

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht, Mediator/ Wirtschaftsmediator
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

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