Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im immer umfassender werdenden Bereich des Energierechts. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie als Energieversorger, Stadtwerke und Kommunen im Bereich der Energiewirtschaft zu allen Anliegen rechtlicher Natur.
Gerade der Bereich des Energierechts hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt und befindet sich auch weiterhin im stetigen Fluss.
Die Fokussierung auf erneuerbare Energien hat die gesetzliche Entwicklung im Energierecht vorangetrieben. Unsere Anwälte für Energierecht beraten und vertreten Unternehmen der Energiewirtschaft, insbesondere Energieversorger und Kommunen sowie industrielle und gewerbliche Energieverbraucher nicht nur in Augsburg und den umliegenden Landkreisen, sondern bundesweit. Mit unseren im Energierecht spezialisierten Rechtsanwälten haben Sie kompetente Partner für alle Fragen rund um die Gesetze und Verordnungen
zum Thema Energie.
So stehen wir Ihnen beratend in der Projektierung von Energieanlagen und der Projektfinanzierung energiewirtschaftlicher Projekte zur Seite. Ebenso bestehen im Bereich des Energierechts vielfach Schnittmengen zu den typischen Themen gesellschaftsrechtlicher Transaktionen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.
Ein weiterer Kernbereich unserer Tätigkeit als Rechtsberatung für Energierecht ist der Abschluss verschiedenster Energieverträge nebst Prüfung und Verhandlung der diesbezüglichen Vertragsklauseln. Neben Fragen der Regulierung und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind wir ebenso Ihr verlässlicher Ansprechpartner für die Beratung in angrenzenden Bereichen des Energierechts.
In sämtlichen Fragen der Projektierung von Energieanlagen bilden die nachfolgenden Punkte einen wesentlichen Kern unserer Beratung durch einen Energierechts-Anwalt:
Im Vorfeld eines energiewirtschaftlichen Projekts liegt ein besonderes Augenmerk auf sämtlichen Fragestellungen der Projektfinanzierung. Dies umfasst insbesondere:
Im Bereich des Energierechts bestehen vielfach Schnittmengen zu den typischen Themen gesellschaftsrechtlicher Transaktionen. Unser Beratungsangebot umfasst daher neben klassischen energierechtlichen Fragestellungen auch die folgenden Themenkomplexe:
Ein Kernbereich unserer Tätigkeit als Anwalt für Energierecht ist auch die Beratung bei dem Abschluss verschiedenster Energieverträge nebst Prüfung und Verhandlung der diesbezüglichen Vertragsklauseln:
Auch in Fragen der Regulierung und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind wir Ihr verlässlicher Ansprechpartner:
Daneben umfasst unser Beratungsangebot sämtliche an das Energierecht angrenzende Bereiche, so insbesondere:
Unser Team aus Anwälten für Energierecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.