SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Urs Lepperdinger absolvierte sein Studium an der Universität Augsburg (2006–2011) und ist seit 2013 als Rechtsanwalt tätig.

Als Partner berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie im Handels- und Vertriebsrecht. Weitere Schwerpunkte sind M&A-Transaktionen und Unternehmenskäufe, IT- und Internetrecht sowie das Energierecht. Darüber hinaus übernimmt er für Mandanten die Externe Rechtsabteilung und ist Wirtschaftsmediator.

Vorträge

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
18.05.2021

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2020

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
13.03.2020

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
06.05.2019

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
05.04.2019

An Dritte weitergeleitete Strommengen – rechtliche Grundlagen und Handhabung in der Praxis
Industrie- und Handelskammer Schwaben: Arbeitsgruppe Energie
22.11.2018

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.11.2018

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht
Universität Augsburg
09.07.2018

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
21.04.2018

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
09.11.2017

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
30.05.2017

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.09.2016

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2015

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien

Advoselect Service AG (Mitglied des Aufsichtsrates, seit Mai 2024)

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen.

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Kein Kaufpreis ohne (Arzt-)Praxis: Wegfall des Kaufpreisanspruchs bei Verlust des Praxissubstrats - Zu den Folgen eines verzögerten Nachbesetzungsverfahrens für Praxiskaufverträge

Verliert eine zum Verkauf stehende Arztpraxis im Laufe eines sich über Jahre hinziehenden Nachbesetzungsverfahrens ihr Praxissubstrat – insbesondere den Patientenstamm –, wird die Übergabe einer fortführungsfähigen Praxis objektiv unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Kaufpreisanspruch entfällt vollständig nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die sozialrechtliche Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunkts ist auf das Zivilrecht nicht übertragbar, so das OLG Hamm in einer interessanten, aktuellen Entscheidung.

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Rechtsrisiko Fortbildung: Wann Rückzahlungsklauseln ins Leere laufen

Um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu fördern, übernehmen Arbeitgeber häufig die Kosten für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen enthalten oft Rückzahlungsklauseln zu derartigen Fort- und Weiterbildungen, um im Anschluss von den erworbenen Zusatzqualifikationen zu profitieren und sicherzustellen, dass die entstandenen Kosten nicht ohne Gegenleistung bleiben. Dass derartige Klauseln einer kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung bedürfen, zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.10.2025 (Az. 9 AZR 266/24).