SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Urs Lepperdinger absolvierte sein Studium an der Universität Augsburg (2006–2011) und ist seit 2013 als Rechtsanwalt tätig.

Als Partner berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie im Handels- und Vertriebsrecht. Weitere Schwerpunkte sind M&A-Transaktionen und Unternehmenskäufe, IT- und Internetrecht sowie das Energierecht. Darüber hinaus übernimmt er für Mandanten die Externe Rechtsabteilung und ist Wirtschaftsmediator.

Vorträge

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
18.05.2021

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2020

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
13.03.2020

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
06.05.2019

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
05.04.2019

An Dritte weitergeleitete Strommengen – rechtliche Grundlagen und Handhabung in der Praxis
Industrie- und Handelskammer Schwaben: Arbeitsgruppe Energie
22.11.2018

IHK Spezial Gründen: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.11.2018

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht
Universität Augsburg
09.07.2018

Rechte und Pflichten von GmbH-Geschäftsführern
Handwerkskammer für Schwaben
21.04.2018

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
09.11.2017

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht am Beispiel der GmbH-Gründung
Universität Augsburg
30.05.2017

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
08.09.2016

IHK-Gründertag: Gründung und Recht
Industrie- und Handelskammer Schwaben
05.11.2015

Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien

Advoselect Service AG (Mitglied des Aufsichtsrates, seit Mai 2024)

AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).