Im Staatskirchenrecht unterstützen wir Sie bei allen Problemen der Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Kirche, insbesondere bei der Durchsetzung der Religionsausübung gegenüber den staatlichen Behörden und Gerichten.
Das Spezialgebiet des Staatskirchenrechts betrifft die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften, insbesondere den Kirchen im engeren Sinn und allen ihren Untergliederungen.
Es regelt beispielsweise, in welchem Maße diese bei allen Formen der Religionsausübung gegenüber den staatlichen Behörden und Gerichten Achtung, Schutz und Unterstützung fordern können, z. B. bei der Errichtung von Gebäuden und im Schulbereich.
Unser Rechtsanwalt für Staatskirchenrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.