Im Urheberrecht beraten wir Verlage, Autoren, Illustratoren, Architekten, Fotografen und Werbeagenturen. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
Im Urheberrecht beraten und vertreten wir Sie gerne als Verlag, Autor, Illustrator, Architekt, Fotograf oder Werbeagentur. Hierbei geht es um den rechtlichen Schutz von Werken wie einem Buch, einem Foto, einem Bild oder Ähnlichem. Der Werkschutz ergibt sich dabei nicht aus einer Eintragung in einem öffentlichen Register, sondern aus dem grundrechtlich garantierten Persönlichkeitsrecht.
Das Urheberrecht bildet auch eine Schnittstelle zum gewerblichen Rechtsschutz, denn manche urheberrechtlichen Verstöße können gleichzeitig wettbewerbliche Auswirkungen haben. Unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht bieten Ihnen presserechtliche Beratung an und vertreten Sie vor Gericht bei Abmahnverfahren und unterstützen Sie in der Vertragsgestaltung.
Die vertragliche Gestaltung ist besonders auf die Regelung des Umgangs mit Verwertungsrechten und Nutzungsrechten sowie die angemessene Vergütung fokussiert. Wir haben Erfahrung in der Vertretung von Verlagen und andererseits Autoren und können daher die zum Teil widerstreitenden Interessen abschätzen und fair verhandeln bzw. gestalten. Einen Schwerpunkt unserer urheberrechtlichen Tätigkeit bietet der Umgang mit Unterlassungsansprüchen. Wir helfen in der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie in der Verteidigung gegen solche. Wir formulieren Unterlassungserklärungen und helfen im Falle einer Abmahnung.
Wir vertreten Sie auch im Presserecht. Dieses umfasst die Sonderfälle, in denen Printmedien berichten und hierbei möglicherweise in Rechte Dritter eingreifen. Hier bearbeiten wir Fälle der Gegendarstellung oder den Widerruf einer unrichtigen Behauptung. Wir können Sie auch umfassend im Verlagsrecht beraten.
Unser Team aus Rechtsanwälten für Urheberrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.