Wir beraten und vertreten Sie als Versicherte und deren Arbeitgeber in allen sozialversicherungs-
rechtlichen Fragen um Krankheit, Rente, Unfall, Pflege wie auch Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer (Krankenhäuser, Kliniken, Labore) im Bereich der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung.
Wir beraten und vertreten Sie als Versicherte und Ihren Arbeitgeber in allen sozialversicherungsrechtlichen Fragen rund um Krankheit, Rente, Unfall und Pflege. Auch Ärzte, Zahnärzte und sonstige Leistungserbringer (Krankenhäuser, Kliniken, Labore) im Bereich der vertragsärztlichen und privat ärztlichen Versorgung sind bei uns richtig. Unsere Anwälte für Sozialrecht beraten und vertreten Sie bereits während der Antragstellung, bei Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht).
Auch bei Statusfeststellungsverfahren, während der Betriebsprüfung, vor den Ausschüssen der kassenärztlichen Vereinigungen, gegenüber der Landesärztekammer und in Schieds- und Schlichtungsverfahren stehen wir an Ihrer Seite.
Unsere Anwälte für Sozialrecht arbeiten eng mit den Anwälten im Verkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Steuerrecht zusammen. Ebenso stehen wir mit unseren Steuerberatern sowie mit Kollegen, die schwerpunktmäßig im Bereich des Versicherungs- und Medizinrechts tätig sind, im engen Austausch.
Unser Team aus Anwälten für Sozialrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.