SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Spezialstudium Verwaltungsrecht
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht bei Professor Dr. Meessen, Augsburg (1977–1978)
  • Rechtsanwalt in Augsburg in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht – insbesondere Vertretung von Gemeinden (1979–983)
  • Promotion zum Dr. jur. (1982)
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung – Referat Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger (1983–1987)
  • Juristischer Mitarbeiter der Justitiare in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1988–1990)
  • Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (ab 1990)
  • Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer (ab 1991)
  • Leiter der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (ab 2007)
  • Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg (ab 2009)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Runde 1: GEMA gegen OpenAI – Der rechtliche Rahmen für KI und Musik in Deutschland

Zum Jahresende 2025 hat das Landgericht München I (Az. 42 O 14139/24) ein bemerkenswertes Urteil erlassen, das für alle Akteure der Kreativbranche ebenso wie für die Entwickler Künstlicher Intelligenz signalhaft ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob KI-Anbieter wie OpenAI urheberrechtlich geschützte Musikwerke, insbesondere Songtexte, ohne vorherige Lizenz für Trainingszwecke oder als Output ihres Systems verwenden dürfen. Das Urteil betrifft dabei die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (darunter „Atemlos“ von Kristina Bach oder „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski). Die Bedeutung der Entscheidung ist kaum zu unterschätzen – sie gibt erstmals klare Antworten auf viele in der Branche bislang offene Fragen und stößt damit eine notwendige Diskussion zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Technologie an.

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Earn-Out als Arbeitslohn beim Unternehmensverkauf – Das FG Köln und die Folgen für die M&A-Praxis

Earn-Out-Klauseln sind in Unternehmenskaufverträgen ein bewährtes Instrument, um den Kaufpreis teilweise von der künftigen Unternehmensentwicklung oder der weiteren Mitarbeit des Verkäufers abhängig zu machen. Die rechtssichere Gestaltung und steuerliche Qualifizierung solcher Komponenten stellt jedoch in der M&A-Praxis immer wieder eine Herausforderung dar. Besonders relevant: Die Unterscheidung, ob ein Earn-Out als (begünstigter) Veräußerungsgewinn oder als voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Diese Weichenstellung hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für alle Beteiligten.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Judith Schneider, Rechtsanwältin

Judith Schneider ist Fachanwältin für Erbrecht

Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Judith Schneider vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erhalten hat, die Bezeichnung „Fachanwältin für Erbrecht“ zu führen.