SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg mit Spezialstudium Verwaltungsrecht
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht bei Professor Dr. Meessen, Augsburg (1977–1978)
  • Rechtsanwalt in Augsburg in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht – insbesondere Vertretung von Gemeinden (1979–983)
  • Promotion zum Dr. jur. (1982)
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung – Referat Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger (1983–1987)
  • Juristischer Mitarbeiter der Justitiare in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (1988–1990)
  • Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (ab 1990)
  • Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer (ab 1991)
  • Leiter der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (ab 2007)
  • Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg (ab 2009)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Zum Jahresausklang möchten wir unseren Mandanten, Geschäftspartnern und unserem Team herzlich danken – für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die gemeinsamen Erfolge.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2026!

As the year draws to a close, we would like to sincerely thank our clients, business partners, and our team for their trust, excellent cooperation, and the shared successes.
Wishing you a Merry Christmas and a Happy New Year 2026!

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D&O-Versicherung: Unverzichtbarer Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Organe

Führungskräfte – ob in Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen – tragen erhebliche Verantwortung und stehen unter scharfen Haftungsanforderungen. Pflichtverletzungen in der Geschäftsführung können schnell das Privatvermögen bedrohen. Die D&O-Versicherung schafft hier essenziellen Schutz und stärkt eine professionelle Corporate Governance.

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Schneller bauen, flexibler planen: Der Bau-Turbo ist in Kraft

Seit dem 30. Oktober 2025 gilt in Deutschland eine der umfassendsten bauplanungsrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Mit dem sogenannten Bau-Turbo verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen und Planungshindernisse abzubauen. Das Gesetzespaket verändert zentrale Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und eröffnet sowohl Kommunen als auch Bauherren neue Handlungsspielräume.