SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Jura-Studium an der Universität Augsburg (1989)
  • 1. Jur. Staatsprüfung (1994)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg, (Prof. Dütz) (1994–1996)
  • 2. Jur. Staatsprüfung (1996)
  • Graduiertenkolleg „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier, Promotion zum „Dr. jur.“ im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998)
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (1998)
  • Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002)
  • Rechtsanwalt im Bereich des Miet-, Bau- und Immobilienrechts in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014)
  • Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg (2014–2020)
  • Syndikusrechtsanwalt bei der Caritas Augsburg (seit 2020)
  • Rechtsanwalt / Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB (seit 2020)
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Ärzte dürfen mit dem FOCUS-Siegel „Top-Mediziner“ werben – OLG München stärkt Rechtssicherheit

OLG München: Verleihung des Siegels „TOP-Mediziner“ in Sonderausgabe eines wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins – FOCUS-Ärzteliste“

Arbeitsunfähig wegen Tattoo – Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24) hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass bei einer durch grob fahrlässiges Verhalten verursachten Erkrankung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Abs. 1 EFZG besteht. Konkret ging es um eine Pflegehilfskraft, die sich ein Tattoo stechen ließ, welches sich entzündete und zur Arbeitsunfähigkeit führte. Der Arbeitgeber verweigerte die Lohnfortzahlung – zu Recht, wie das Gericht bestätigte.

Moderne Arbeitszeitmodelle – Chancen und Herausforderungen der Flexibilisierung

Flexible Arbeitszeitmodelle sind längst mehr als nur ein Trend. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren, bringen gleichzeitig aber auch rechtliche, organisatorische und kulturelle Herausforderungen mit sich. In diesem Fachbeitrag beleuchtet Rechtsanwalt Algas Havolli die wichtigsten Arbeitszeitmodelle, stellt deren rechtlichen Rahmenbedingungen klar und erläutert Praxisempfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung.