SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Jura-Studium an der Universität Augsburg (1989)
  • 1. Jur. Staatsprüfung (1994)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg, (Prof. Dütz) (1994–1996)
  • 2. Jur. Staatsprüfung (1996)
  • Graduiertenkolleg „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier, Promotion zum „Dr. jur.“ im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998)
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (1998)
  • Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002)
  • Rechtsanwalt im Bereich des Miet-, Bau- und Immobilienrechts in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014)
  • Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg (2014–2020)
  • Syndikusrechtsanwalt bei der Caritas Augsburg (seit 2020)
  • Rechtsanwalt / Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB (seit 2020)
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV: Arbeitsvertrag 4.0?

„Ampel will digitale Arbeitsverträge ermöglichen“ – so titelte am 21.03.2024 die tagesschau online (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsvertrag-digital-ampel-100.html). Auf den letzten Metern fand nun doch noch die schon lange geforderte Änderung des Nachweisgesetzes Eingang in das kürzlich verabschiedete BEG IV. Künftig sollen auch die wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen in Textform niedergelegt werden können; das aktuell hierfür noch vorgesehene Schriftformerfordernis wird damit abgeschafft.

Vertragsgestaltung bei Geschäftsführerverträgen

Nachfolgend informieren wir Sie über zwei wichtige Entscheidungen, die für die Vertragsgestaltung beim GmbH-Geschäftsführerverträgen von besonderer Relevanz sind: Kopplungsklauseln bei variabler Geschäftsführervergütung und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Einsatz von KI zur Nachahmung von Stimmen von Synchronsprechern

Künstliche Intelligenz ist in der Lage, Stimmen beinahe verwechslungsfrei zu imitieren. Mittlerweile können Synchronsprecher ersetzt oder gar wiederbelebt werden. Für die Serie „Neue Geschichten vom Pumuckl“ haben die Produzenten der Serie auf die prägnante Stimme des 2005 verstorbenen Hans Clarin zurückgegriffen und dessen Stimmbild mithilfe des Einsatzes von künstlicher Intelligenz für die Neuauflage der Serie weiterentwickelt. Pumuckl hört sich so an wie früher. Doch welchen Schutz bieten die vorhandenen gesetzlichen Regelungen für ein sog. „Recht an der eigenen Stimme“? Dieser Beitrag liefert erste Anhaltspunkte für den Rechtsrahmen der Modifikation des Stimmbildes von Synchronsprechern durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz.