SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Jura-Studium an der Universität Augsburg (1989)
  • 1. Jur. Staatsprüfung (1994)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg, (Prof. Dütz) (1994–1996)
  • 2. Jur. Staatsprüfung (1996)
  • Graduiertenkolleg „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier, Promotion zum „Dr. jur.“ im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998)
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (1998)
  • Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002)
  • Rechtsanwalt im Bereich des Miet-, Bau- und Immobilienrechts in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014)
  • Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg (2014–2020)
  • Syndikusrechtsanwalt bei der Caritas Augsburg (seit 2020)
  • Rechtsanwalt / Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB (seit 2020)
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Der Countdown läuft: in zwei Monaten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für B2C-Onlineshops

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zu digitalen Angeboten für alle Menschen zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderung. Die Regelungen richten sich unter anderem an Onlinehändler, die B2C verkaufen. Ab dem 28.06.2025 müssen bestimmte Vorgaben zur Zugänglichkeit von Online-Inhalten umgesetzt sein. Höchste Zeit also, sich mit dem BFSG vertraut zu machen.

BGH erlaubt Ausschluss von AGB-Recht in Schiedsvereinbarungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung vom 9. Januar 2025 (Az. I ZB 48/24) die Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen deutlich erhöht. Das Urteil ermöglicht es Vertragsparteien, deutsches Recht als anwendbares Recht zu wählen, dabei jedoch die Anwendung des deutschen AGB-Rechts (§§ 305-310 BGB) auszuschließen.

Omnibus-Paket: Lockerung der Pflichten der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD)

Die am 26.02.2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Omnibus-Initiative ("Omnibus Simplification") enthält unter anderem Vorschläge zur Anpassung der CSRD, der CSDDD und der Taxonomie-Verordnung. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Pflichten der Unternehmen zu konkretisieren und zu lockern. Unser Fokus liegt im Folgenden auf den geplanten Änderungen der Europäischen Kommission zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive („CSDDD“) und deren Auswirkungen auf KMU über ihre Lieferketten.