SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang
  • Jura-Studium an der Universität Augsburg (1989)
  • 1. Jur. Staatsprüfung (1994)
  • Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht der Universität Augsburg, (Prof. Dütz) (1994–1996)
  • 2. Jur. Staatsprüfung (1996)
  • Graduiertenkolleg „Umwelt- und Technikrecht“ an der Universität Trier, Promotion zum „Dr. jur.“ im Bereich des Immissionsschutzrechts (1996–1998)
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (1998)
  • Syndikusrechtsanwalt bei einem Bauträger in München (1998–2002)
  • Rechtsanwalt im Bereich des Miet-, Bau- und Immobilienrechts in der Kanzlei Sonntag & Partner, Augsburg (2003–2014)
  • Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Augsburg (2014–2020)
  • Syndikusrechtsanwalt bei der Caritas Augsburg (seit 2020)
  • Rechtsanwalt / Of Counsel bei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB (seit 2020)
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Stadtratsmitglied in der Stadt Augsburg (seit 2002)
  • Zeitweise Mitglied des bayerischen Städtetags (2002–2008, 2014–2020)
  • Aufsichtsrat der Volkshochschule Augsburg (seit 2020)
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

Zulässigkeit einer "Vesting-Regelung“ bei Start-up-Unternehmen

In einem aktuellen Beschluss bestätigt das Kammergericht Berlin, dass Vesting-Regelungen grundsätzlich eine rechtlich zulässige Form der Hinauskündigungsklausel aus einer GmbH darstellen können. Der Beschluss gibt wichtige Leitlinien für die Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen in Start-ups.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Christian Ritter - Rechtsanwalt

Training von KI-Modellen - Ein kurzer Aufriss des urheberrechtlichen Rechtsrahmens

Wie kann ich untersagen, dass KIs meine urheberrechtlich geschützten Werke für Trainingszwecke nutzt? Zu dieser Frage des KI-Trainings hat sich das Landgericht Hamburg unlängst geäußert und ein weiteres Mosaiksteinchen zur Antwort beigetragen, unter welchen Voraussetzungen KI-Training zulässig ist. Höchstrichterlich ist diese Frage völlig ungeklärt. Das Landgericht Hamburg versucht sich in einer ersten Einschätzung.

Team - Die Anwälte der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner - Dr. Christoph Knapp - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Verwaltungsrat vs. Geschäftsführende Direktoren: Wichtige BGH-Entscheidung zur monistischen SE

Entscheidungen des BGH zur Corporate Governance bei der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) sind selten und daher umso wichtiger für die Praxis des Gesellschaftsrechts. Vorliegend stehen die gesellschaftsrechtliche Fragen im Kontext einer Schenkung von Kunstwerken mit Fragen der Vertretung und des Schenkungswiderrufs.