Im Medizinrecht unterstützen wir Sie schwerpunktmäßig in den Bereichen des Arzthaftungsrechts, im Kassenarztrecht sowie dem Berufsrecht der Heilberufe. Daneben unterstützt das gesellschaftsrechtliche Team unsere Mandanten regelmäßig bei Praxiskäufen oder -zusammenschlüssen.
Die Themengebiete unserer Anwälte für Medizinrecht umfassen die Schwerpunktthemen des Arzthaftungsrechts, Belange der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie das Berufsrecht der Heilberufe.
Im Bereich des Arzthaftungsrechts unterstützen und beraten wir Sie in zivilrechtlichen Arzthaftungsprozessen bei Anliegen rund um Aufklärungs- und Behandlungsfehler. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und begleiten Sie aus Sicht des Behandelnden sowie des Patienten. Vom Erstgespräch über Chancen und Risiken sowie der bestmöglichen Vorgehensweise begleiten wir Sie im gesamten Verfahren. Ebenso greifen wir Ihnen bei der Einholung externer Gutachten oder der außergerichtlichen Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen unter die Arme.
Ein wichtiger Schritt im ärztlichen Berufsleben ist der Kauf oder Verkauf einer Praxis oder die Beteiligung an einer solchen.
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine optimale Gestaltung des Praxiskaufvertrages und beraten Sie auch hinsichtlich der Übertragung der Kassenarztzulassung. Unsere Fachanwälte begleiten Sie hierzu kompetent im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechtes. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner zu allen rechtlichen Fragen beim Zusammenschluss von Ärzten, Zahnärzten, Laborärzten und weiteren Leistungserbringern.
Das Berufsrecht decken wir durch unsere Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Fragen ab. Sei es hinsichtlich Fragen zu ärztlichen oder zahnärztlichen Pflichten oder Pflichten anderer Leistungserbringer im Heilwesen wie z. B. Hebammen, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker.
Unsere Anwälte für Medizinrecht unterstützen Sie ebenso dabei, Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen und durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie dabei gegenüber der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess wird über einen möglichen Behandlungsfehler, sei es als Aufklärungsfehler oder als Behandlungsfehler, entschieden. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und begleiten Sie sowohl auf Behandler- als auch auf Patientenseite. Vom Erstgespräch an zu Chancen und Risiken sowie der bestmöglichen Vorgehensweise unterstützen wir Sie während des gesamten Verfahrens.
Ggf. unterstützten wir Sie bei der Einholung externer Gutachten oder der außergerichtlichen Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen bzw. Schlichtungsstellen.
Ein wichtiger Schritt im ärztlichen Berufsleben ist der Kauf oder Verkauf einer Praxis oder die Beteiligung an einer solchen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine optimale Gestaltung des Praxiskaufvertrages und beraten Sie auch hinsichtlich der Übertragung der Kassenarztzulassung.
Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner zu allen rechtlichen Fragen beim Zusammenschluss von Ärzten, Zahnärzten, Laborärzten und weiteren Leistungserbringern zu den Themen:
Unsere Anwälte für Medizinrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen und durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie dabei gegenüber der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus auch in berufsrechtlichen Fragen, sei es hinsichtlich Fragen zu ärztlichen oder zahnärztlichen Pflichten, sei es hinsichtlich Pflichten anderer Leistungserbringer im Heilwesen, wie z.B. Hebammen, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker. Themenschwerpunkte sind hierbei:
Unser Team aus Anwälten für Medizinrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie der Lösung Ihrer Herausforderung.