Medizinrecht

Im Medizinrecht unterstützen wir Sie schwerpunktmäßig in den Bereichen des Arzthaftungsrechts, im Kassenarztrecht sowie dem Berufsrecht der Heilberufe. Daneben unterstützt das gesellschaftsrechtliche Team unsere Mandanten regelmäßig bei Praxiskäufen oder -zusammenschlüssen.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Zwischen Ethik und Gesetz:
Das komplexe Rechtsgebiet des Medizinrechts

Die Themengebiete unserer Anwälte für Medizinrecht umfassen die Schwer­punktthemen­ des Arzthaftungsrechts, Belange der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie das Berufsrecht der Heilberufe.

Im Bereich des Arzthaftungsrechts unterstützen und beraten wir Sie in zivilrechtlichen Arzthaftungsprozessen bei Anliegen rund um Aufklärungs- und Behandlungsfehler. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und begleiten Sie aus Sicht des Behandelnden sowie des Patienten. Vom Erstgespräch über Chancen und Risiken sowie der bestmöglichen Vorgehensweise begleiten wir Sie im gesamten Verfahren. Ebenso greifen wir Ihnen bei der Einholung externer Gutachten oder der ­außer­gerichtlichen Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen unter die Arme.

Ein wichtiger Schritt im ärztlichen Berufsleben ist der Kauf oder Verkauf einer Praxis oder die Beteiligung an einer solchen.

Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine optimale Gestaltung des Praxis­kaufvertrages­ und beraten Sie auch hinsichtlich der Übertragung der Kassenarztzulassung. Unsere Fachanwälte begleiten Sie hierzu kompetent im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechtes. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner zu allen rechtlichen Fragen beim Zusammenschluss von Ärzten, Zahnärzten, Laborärzten und weiteren Leistungserbringern.

Das Berufsrecht decken wir durch unsere Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Fragen ab. Sei es hinsichtlich Fragen zu ärztlichen oder zahnärztlichen Pflichten oder Pflichten anderer Leistungserbringer im Heilwesen wie z. B. Hebammen, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker.

Unsere Anwälte für Medizinrecht unterstützen Sie ebenso dabei, Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen und durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie dabei gegenüber der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Medizinrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Allgemeine Leistungsfelder
  • Kassenarztrecht
  • Ärztliche Zulassung
  • Ärztliches Berufsrecht
  • Abrechnung in Arztpraxen und ärztliches Vergütungsrecht
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung von Arztpraxen
  • Apothekenrecht
  • Heilmittelwerberecht
  • Medizinproduktrecht
  • Berufshaftpflichtversicherung des Arztes (insbes. Umfang des Versicherungsschutzes, Obliegenheiten, Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers)
  • Vergütungsrecht der Heilberufe (Honorierung und Honorarverteilung im Kassenarztrecht, sachlich-rechnerische Richtigstellung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung)
  • Arztstrafrecht
Arzthaftungsrecht

Im zivilrechtlichen Arzthaftungsprozess wird über einen möglichen Behandlungsfehler, sei es als Aufklärungsfehler oder als Behandlungsfehler, entschieden. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und begleiten Sie sowohl auf Behandler- als auch auf Patientenseite. Vom Erstgespräch an zu Chancen und Risiken sowie der bestmöglichen Vorgehensweise unterstützen wir Sie während des gesamten Verfahrens.

Ggf. unterstützten wir Sie bei der Einholung externer Gutachten oder der außergerichtlichen Streitbeilegung durch ärztliche Gütestellen bzw. Schlichtungsstellen.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Ein wichtiger Schritt im ärztlichen Berufsleben ist der Kauf oder Verkauf einer Praxis oder die Beteiligung an einer solchen. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir eine optimale Gestaltung des Praxiskaufvertrages und beraten Sie auch hinsichtlich der Übertragung der Kassenarztzulassung.

Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner zu allen rechtlichen Fragen beim Zusammenschluss von Ärzten, Zahnärzten, Laborärzten und weiteren Leistungserbringern zu den Themen:

  • Gemeinschaftspraxis
  • Praxisgemeinschaft
  • Medizinisches Versorgungszentrum/MVZ
  • Apparategemeinschaft
  • Laborgemeinschaft
  • Belegarztverträge
  • Vertragsgestaltungen anderer Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie z. B. Apothekenkaufverträge oder Praxiskaufverträge für Physiotherapiepraxen.
Krankenversicherungsrecht

Unsere Anwälte für Medizinrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen und durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie dabei gegenüber der privaten oder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Berufsrecht

Wir beraten und vertreten Sie darüber hinaus auch in berufsrechtlichen Fragen, sei es hinsichtlich Fragen zu ärztlichen oder zahnärztlichen Pflichten, sei es hinsichtlich Pflichten anderer Leistungserbringer im Heilwesen, wie z.B. Hebammen, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker. Themenschwerpunkte sind hierbei:

  • Zugang zum Arztberuf, Approbationsordnung
  • Weiterbildungsordnung
  • berufsrechtliche Verstöße gegen die Berufsordnung
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Rechtsanwälte für Medizinrecht

Unser Team aus Anwälten für Medizinrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie der Lösung Ihrer Herausforderung.

Dr. Christian Fackler (Of Counsel)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (GJI)

Laura Schnall

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- & Kapitalmarktrecht
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

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