Wir helfen Ihnen, im Falle der Zwangsvollstreckung und im Forderungsmanagement, Ihre Interessen durchzusetzen. Wir betreuen Sie von der Rechnungsstellung über das Mahnwesen bis hin zum Inkasso und unterstützen Schuldner bei der Vorbeugung einer drohenden Vollstreckung.
Wir beraten und vertreten Sie als Gläubiger, um Ihnen Mittel an die Hand zu geben, Ihre titulierten Ansprüche gegenüber Ihren Schuldnern durchzusetzen. Dabei begleiten wir Sie mit einem qualifizierten Rechtsanwalt für Forderungsmanagement von Beginn der Rechnungsstellung über das Mahnwesen bis hin zum Inkasso.
Um erfolgreich Forderungen beitreiben zu können, ist es jedoch auch umgekehrt notwendig zu wissen, inwieweit Schuldner einer drohenden Vollstreckung vorbeugen können und wie entsprechenden Gestaltungen mit Erfolg begegnet werden kann.
Als Organ der Rechtspflege vertreten wir durch einen Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht daher nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner, um dem Schuldnerschutz Rechnung zu tragen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung zur möglichst frühzeitigen Verfolgung oder Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen und zwar außergerichtlich (auch bei Verhandlungen mit Gläubiger oder Schuldner) als auch gerichtlich vor den Zivilgerichten und den Vollstreckungsorganen bis hin zur Einleitung von Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht (Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung).
Unser Team aus Anwalt und geprüfter Rechtsfachwirtin für Zwangsvollstreckung & Forderungsmanagement berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.