Vereinsrecht

Wir beraten Non-Profit-Organisationen, Stiftungen, Vereine und Verbände in allen rechtlichen Fragen, insbesondere zu den Themen Gründung, Satzungsänderungen und Besteuerung. Dabei können wir auf langjährige Erfahrung zurückgreifen.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Das Rechtsgebiet

Rechtlicher Begleiter für Vereine, Verbände
und Non-Profit-Organisationen

Non-Profit-Organisationen, insbesondere Stiftungen, Vereine und Verbände, bilden eine wesentliche Stütze des gesellschaftlichen Lebens. Die Liste der Lebensbereiche, in denen Non-Profit-Organisationen heute tätig und häufig unverzichtbar sind, ist lang: Sie reicht von der klassischen Hilfe für die Armen bis zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, von der Völkerverständigung bis zum Umweltschutz. Ebenso vielgestaltig wie die Ziele und Zwecke, die unterstützt und gefördert werden, sind die Fragestellungen, die sich für Stiftungen, Vereine und Verbände in organisatorischer, betriebs­wirtschaftlicher­, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht stellen; Stichworte sind hier etwa das Gebot der Erhaltung des Grundstockvermögens und das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wirtschaftliche Betätigungen von Non-Profit-Organisationen, Sponsoring und Sponsoringverträge, Ausstellung von Spendenbescheinigungen, Vergütung von Vorständen und anderen Organmitgliedern etc.

Unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Stiftungsrechts sowie des Vereins- und Verbandsrechts beruht nicht nur auf theoretischen Kenntnissen, sondern gleichermaßen auf langjähriger praktischer Erfahrung als Mitglied in Stiftungs- und Vereinsorganen.

Da Vereinsmitglieder und -vorstände häufig ehrenamtlich tätig sind, fehlt oft die Zeit für eine intensive Auseinandersetzung mit dem Vereinsrecht. Vor allem die Haftung des Vorstands im Verein ist ein wichtiges Thema, das durch das Vereinsgesetz geregelt wird. Wir beraten Sie im Vereinsrecht zu allen wichtigen Fragen
z. B. zur Vereinsgründung und -auflösung, der Besteuerung, Satzungsänderungen und zur Zusammensetzung des Vorstands in einem Verein.

Beratung & Anwendungsfälle

Wir beraten und vertreten Sie im Stiftungs-, Verband- und Vereinsrecht schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen

Allgemeine Leistungsschwerpunkte
  • Entwurf von Satzungen & Gründungsberatung
  • Beratung zu Satzungsänderungen der Vereinssatzung
  • Beratung von Stiftern und Spendern zur steuerlichen Optimierung ihres Engagements
  • Prüfung der Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeitsregelungen
  • Umwandlung und Ausgliederung von Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
  • Beratung zum Umgang mit Mitgliederdaten und zum Datenschutz
  • Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden
  • Beratung von Vorständen und anderen Organmitgliedern
  • Stiftungssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen
  • Beratung in allen Fragen des Vereinsrechts bzgl. der Mitglieder (z. B. Mitgliederversammlung)
Unsere Rechtsanwälte

Ihre kompetenten Anwälte für Vereinsrecht

Unser Team aus Rechtsanwälten für Vereinsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.

Dr. Rudolf Wittmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

Ulrich Wilhelm (Of Counsel)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Kompetenzen

Profitieren Sie von unserem breiten Kompetenzspektrum

Steuerberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine individuelle und qualitativ hochwertige Steuerberatung über alle steuerlichen Rechtsgebiete zu fairen Bedingungen.

Mediation

Wir unterstützen Sie als qualifizierte Mediatoren bei der außergerichtlichen Beilegung eines Konfliktes. Streitigkeiten können so dauerhaft und zufriedenstellend für alle Parteien geklärt werden.

Externe Rechtsabteilung

Wir übernehmen für Unternehmen alle Tätigkeiten einer Inhouse-Rechtsabteilung und stehen Ihnen für Ihre juristischen Fragen zur Verfügung.
Kontakt

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