Unsere Fachanwälte im öffentlichen Recht unterstützen Sie bei allen Anliegen im Verfassungsrecht. Wir beraten Bürger bei der Anfechtung von abgeschlossenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren und der Anrufung einer höheren Instanz im Instanzenzug.
Wenn Verwaltungs- und Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, ist es gleichwohl denkbar, dass die letzte Entscheidung im Instanzenzug oder das dieser Entscheidung zu Grunde liegende Gesetz gegen Normen des Landes- oder Bundesverfassungsrechts oder gegen Europarecht verstößt.
Das Verfassungsrecht befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen solche Entscheidungen vor den Verfassungsgerichten angefochten und nach welchen Maßstäben sie überprüft werden können.
In allen rechtlichen Belangen dieser Aspekte beraten wir Sie allumfassend mit einem qualifizierten Anwalt für Verfassungsrecht. Das Verfassungsrecht schützt die Grundrechte der Bürger (Eigentum, körperliche Unversehrtheit, rechtliches Gehör vor Gericht) und regelt, unter welchen Voraussetzungen Gesetze wirksam zu Stande kommen. Wir sind Ihre Kanzlei für Verfassungsrecht.
Unser Anwalt für Verfassungsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.