Wir beraten Architekten, Ingenieure und Bauherren im Architektenrecht. Dabei erhalten Sie von unserer Kanzlei Unterstützung bei Fragen zum Architektenvertrags-, Honorar- und Haftpflichtrecht sowie zum Urheberrecht und Berufsrecht von der Planung bis zur Abnahme des fertigen Baus.
Die normativen und technischen Anforderungen an Bauvorhaben und einem Bauvertrag sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, was auch den Aufwand und die Anzahl der an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Fachleute erhöht.
Wir beraten Sie als Bauherren, Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute beim Thema Bauordnungsrecht sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung der planerischen und Überwachungsaufgaben, der Sicherung Ihrer Ansprüche sowie der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung und -abwehr.
Eng verbunden mit der privaten Planungstätigkeit sind folgende Gebiete, in welchen Ihnen weitere unserer spezialisierten Ansprechpartner gerne zur Seite stehen:
Unsere Rechtsanwälte für Baurecht vertreten Sie baubegleitend, daneben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen staatlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), natürlich auch über Augsburg hinaus, in Schlichtungsverfahren und vor Schiedsgerichten, in Mediationsverfahren, vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat, ebenso vor dem Verwaltungsgericht und Sozialgericht.
Unser Team aus Anwälten für Bau- und Architektenrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.