Bau- und Architektenrecht
Wir beraten Architekten, Ingenieure und Bauherren im Architektenrecht. Dabei erhalten Sie von unserer Kanzlei Unterstützung bei Fragen zum Architektenvertrags-, Honorar- und Haftpflichtrecht sowie zum Urheberrecht und Berufsrecht von der Planung bis zur Abnahme des fertigen Baus.
Das Rechtsgebiet
Das Bauvorhaben rechtlich begleitet und gesichert
Die normativen und technischen Anforderungen an Bauvorhaben und einem Bauvertrag sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen, was auch den Aufwand und die Anzahl der an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Fachleute erhöht.
Wir beraten Sie als Bauherren, Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute beim Thema Bauordnungsrecht sowie bei der vertraglichen Ausgestaltung der planerischen und Überwachungsaufgaben, der Sicherung Ihrer Ansprüche sowie der gerichtlichen Forderungsdurchsetzung und -abwehr.
Beratung & Anwendungsfälle
Wir beraten und vertreten Sie im Baurecht und Architektenrecht
schwerpunktmäßig zu folgenden Belangen
- Vertragsgestaltung für Bauherrn, Architekten, Fachplaner, Ingenieure
- Abgrenzung von Akquisition und Vertragsschluss
- Leistungsbilder, Grundleistungen und besondere Leistungen
- Fragen zur Abnahme, Gewährleistung und Verjährung
- (Teil-)Kündigung von Planerverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure nach BGB und HOAI
- Preisrecht der HOAI, insbesondere rechtssichere Vereinbarungen innerhalb der Mindest- und Höchstsätze
- Haftungsfragen und Berufshaftpflicht der Architekten und Ingenieure
- Vollmacht des Architekten
- Urheberrechtliche Fragen
- Dokumentationspflichten
- Berufsrecht der Architekten und Ingenieure
- Versicherungsrechtliche Fragen, insbesondere im Bereich der Berufshaftpflicht der Architekten und Ingenieure
- Verkehrssicherungspflichten
Eng verbunden mit der privaten Planungstätigkeit sind folgende Gebiete, in welchen Ihnen weitere unserer spezialisierten Ansprechpartner gerne zur Seite stehen:
- Planungsfragen (Baugenehmigung, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Bauordnungsrecht, Nachbarzustimmung)
- Ausschreibung und Vergabe von Planungsleistungen, einzelner Gewerke und Bauleistungen
- Unternehmereinsatzformen (Freiberufler, Angestellter, Gesellschaftsformen)
- Versicherungsrechtliche Fragen
- Insolvenzrechtliche Fragen
Unsere Rechtsanwälte für Baurecht vertreten Sie baubegleitend, daneben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen staatlichen Gerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht), natürlich auch über Augsburg hinaus, in Schlichtungsverfahren und vor Schiedsgerichten, in Mediationsverfahren, vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat, ebenso vor dem Verwaltungsgericht und Sozialgericht.
Unsere Rechtsanwälte
Ihre kompetenten Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht
Unser Team aus Anwälten für Bau- und Architektenrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.