Rainer Horsch
Rechtsanwalt | Of Counsel
SCHWERPUNKTE
Rainer Horsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und absolvierte ein BWL-Gaststudium an der Hochschule St. Gallen (Schweiz). Seit 1985 ist er als Rechtsanwalt, zunächst als Syndikusanwalt bei einem renommierten Bauträger, tätig. Im Zeitraum 1990 bis 2000 war er Syndikusanwalt bei der Walter Bau AG, zuletzt als Chefjustiziar/Generalbevollmächtigter, danach Partner in der Kanzlei NÖRR STIEFENHOFER LUTZ, und schließlich im Zeitraum 2003 bis 2018 Gründungs-Partner der Kanzlei Horsch Oberhauser Rechtsanwälte München.
Als Rechtsanwalt und Of Counsel berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Baurecht sowie im Architekten- und Ingenieurrecht, bei Bauverträgen, beim Immobilienkauf und -verkauf. Er fungierte - insbesondere bei sehr großen Bauvorhaben und im Anlagenbau - in zahlreichen außergerichtlichen Verfahren als Schiedsrichter, Schlichter u. Adjudikator, aktuell eher als Parteivertreter.