Unsere Fachanwälte unterstützen Sie im breiten Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts, insbesondere zu Fragen im öffentlichen Baurecht, im (Kommunal-) Abgabenrecht, im Fachplanungs- und Umweltrecht. Wir beraten Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen rund um Augsburg außergerichtlich und gerichtlich vor den Verwaltungsgerichten.
Das Verwaltungsrecht ist der Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts - sei es im Wege eines Verwaltungsakts im klassischen Ober-/Unterverhältnis oder innerhalb vertraglicher Beziehungen. Es regelt damit insbesondere die Beziehungen zwischen Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der verschiedenen Verwaltungsinstitutionen und deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers. Kurz gesagt: Das Verwaltungsrecht regelt die Ausführung der Gesetze sowie die tatsächliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.
Zum Verwaltungsrecht gehört eine Vielzahl von Rechtsgebieten u.a. das öffentliche Baurecht, das (Kommunal-) Abgabenrecht, das Fachplanungs- und Umweltrecht sowie im weiteren Sinne auch das Amtshaftungsrecht und das Vergaberecht.
In diesen Bereichen beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht und vertreten Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich auch vor den Verwaltungsgerichten. Schwerpunktmäßig bieten wir hierzu an:
Unser Team aus Anwälten für Verwaltungsrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.