SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Yvonne Dippold studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Bereits während ihres Studiums war sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht bei Prof. Dr. Martin Kment LL.M. tätig und spezialisierte sich dort frühzeitig auf das öffentliche Recht.

Seit 2021 ist Yvonne Dippold als Rechtsanwältin zugelassen und berät und vertritt unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere das öffentliche Baurecht (u.a. Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung), das Abgabenrecht sowie das Beamtenrecht. Darüber hinaus ist sie im Vergaberecht tätig. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Verwaltungsrecht" zu führen.

Vorträge

Das Bauvorhaben aus Sicht des Bauherrn und des Nachbarn
06.07.2022

Veröffentlichungen
Der digitale Bauantrag
metro.polis, Ausgabe 01/2023
 
 
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.

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Best Lawyers & Handelsblatt 2026: Deutschlands Beste Anwälte

Wir freuen uns sehr, bekannt geben zu dürfen, dass unsere Kollegen Dr. Theodor Seitz, Dr. Thomas Weckbach und Rainer Horsch im aktuellen Ranking „Deutschlands Beste Anwälte 2026“ von Best Lawyers und dem Handelsblatt ausgezeichnet wurden.

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Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts: Bundeskabinett beschließt umfassende Reform

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Digitalisierung der Bauleitplanung voranzutreiben und die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung am 1. Januar 2027 in Kraft treten; die Änderungen des Raumordnungsgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes sollen sechs Monate nach der Verkündung wirksam werden.