SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Yvonne Dippold studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Bereits während ihres Studiums war sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht bei Prof. Dr. Martin Kment LL.M. tätig und spezialisierte sich dort frühzeitig auf das öffentliche Recht.

Seit 2021 ist Yvonne Dippold als Rechtsanwältin zugelassen und berät und vertritt unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere das öffentliche Baurecht (u.a. Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung), das Abgabenrecht sowie das Beamtenrecht. Darüber hinaus ist sie im Vergaberecht tätig. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Verwaltungsrecht" zu führen.

Vorträge

Das Bauvorhaben aus Sicht des Bauherrn und des Nachbarn
06.07.2022

Veröffentlichungen
Der digitale Bauantrag
metro.polis, Ausgabe 01/2023
 
 
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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40 Jahre Seitz Weckbach Fackler & Partner – Ein Jubiläumsabend voller Begegnungen, Dankbarkeit und Ausblick

Vier Jahrzehnte Vertrauen, Kompetenz und erfolgreiche Zusammenarbeit: Dieses besondere Jubiläum durften wir gemeinsam mit Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden der Kanzlei sowie unserem Team in einem festlichen Rahmen feiern.

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„Nachhaltigkeit” in der Werbung

Die Europäische Union hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie neue, deutlich strengere Regeln für umweltbezogene Werbung beschlossen. In Deutschland wurden diese Vorgaben für sog. “Green Claims” bereits durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Das Gesetz tritt am 27. September 2026 in Kraft. Es bringt zahlreiche Änderungen mit sich, von denen besonders die Werbung mit sog. allgemeinen Umweltaussagen betroffen sein dürfte.

News 3

Haftung des Praxisübernehmers für Altverbindlichkeiten – Was bei der Übernahme einer Freiberuflerpraxis zu beachten ist

Die Übernahme einer Steuerberatungs-, Rechtsanwalts- oder sonstigen Freiberuflerpraxis ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch haftungsrechtlich ein sensibles Vorhaben. Eine aktuelle, rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 7. Januar 2026 (Az. 4 O 270/24) gibt Anlass, die maßgeblichen Haftungsrisiken und die Möglichkeiten zu ihrer vertraglichen Begrenzung zu beleuchten.