SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Yvonne Dippold studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Bereits während ihres Studiums war sie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht bei Prof. Dr. Martin Kment LL.M. tätig und spezialisierte sich dort frühzeitig auf das öffentliche Recht.

Seit 2021 ist Yvonne Dippold als Rechtsanwältin zugelassen und berät und vertritt unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere das öffentliche Baurecht (u.a. Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung), das Abgabenrecht sowie das Beamtenrecht. Darüber hinaus ist sie im Vergaberecht tätig. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Verwaltungsrecht" zu führen.

Vorträge

Das Bauvorhaben aus Sicht des Bauherrn und des Nachbarn
06.07.2022

Veröffentlichungen
Der digitale Bauantrag
metro.polis, Ausgabe 01/2023
 
 
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

2025%20 %20Strehle%20Maximilian

Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

Swfp Mood 65

Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

2025%20 %20Merane%20Sara

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).