Dr. Christoph Knapp übernimmt Geschäftsführerposten von Peter Härtl
Rechtsanwalt Dr. Christoph Knapp übernimmt künftig Verantwortung in der Geschäftsführung unserer Kanzlei und wird diese Aufgabe gemeinsam mit Rechtsanwalt Michael Tusch wahrnehmen. Herr Tusch ist bereits seit mehreren Jahren Teil der Geschäftsführung und steht für Kontinuität in der Leitung unserer Kanzlei.
Mit Dr. Christoph Knapp tritt ein weiterer erfahrener Partner mit ausgewiesener Expertise im Handels- und Gesellschaftsrecht in die Geschäftsführung ein, der unsere Kanzlei seit vielen Jahren erfolgreich mitprägt. Er steht für Kontinuität und Modernisierung mit Augenmaß.
Rechtsanwalt Peter Härtl scheidet auf eigenen Wunsch aus der Geschäftsführung aus. Herr Härtl hat sich über Jahre hinweg als geschäftsführender Partner engagiert und so insbesondere den Generationswechsel mitgestaltet. Für sein großes Engagement und seinen langjährigen Einsatz sind wir ihm sehr dankbar.
Selbstverständlich bleibt Herr Härtl unserer Kanzlei weiterhin als Partner erhalten und steht unseren Mandanten auch künftig mit seiner umfassenden Expertise im Arbeitsrecht und in der Compliance zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die weitere Entwicklung gemeinsamer Perspektiven und wünschen Herrn Dr. Knapp viel Erfolg in seiner neuen Rolle.