SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Michael Tusch absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg und ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 anwaltlich tätig. Als geschäftsführender Partner berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie im Wettbewerbsrecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm aufgrund seiner fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnungen „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ und „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ zu führen. Zudem ist Michael Tusch als Gastdozent an der Hochschule Augsburg (Fakultät für Wirtschaft) tätig.

Vorträge
Rechtssicheres Online-Marketing - Vermeidung von Fallstricken
Marketing Club Augsburg e.V. Online-Marketing Konferenz - WWK Arena
09.04.2019

Tauschbörsen oder Streaming - wann macht sich mein Kind strafbar und wann haften wir als Eltern?
4. Beratungstag Realschule Ichenhausen
17.10.2014

Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie
Anwaltverein Augsburg
17.07.2014

Aktuelle Rechtslage für "bring your own device", "Cloud Computing" und "Meldepflicht für Hackerangriffe"
IHK-Erfahrungsaustauschkreis IT-Leiter, IHK Schwaben
15.05.2013
 
Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei einer Mandantin
29.11.2012

Mitarbeiterüberwachung und Datenschutz - Datenschutzrechtliche Grundlagen
Inhouse-Schulung bei Mandantin
19.11.2012

Organhaftung und D&O-Versicherung: Die D&O-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung der besonderen Art
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
23.10.2012
 
Datenschutz, Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Nutzungsrechte im Internet - gesetzliche Grundlagen zu denneuen Medien
LEW Forum Schule - Seminarreihe "Lehren und Lernen mit digitalen Medien"
26.06.2012
 
Kanzleipräsentation - integriertes Praktikum für Studienanfänger
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
22.06.2012
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
19.04.2012
 
Urheber- und Leistungsschutzrechte am Beispiel Bild und Text
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
29.02.2012
 
Tatort Internet - Fallstricke im Netz
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
06.04.2011
 
ECM - Alles, was "Recht" ist
BARC-Tagung, Würzburg
22.06.2010
 
Rechtssicheres Networking
Vortrag für HR-Networx in der Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
19.10.2009
 
Tatort Internet - Zivilrechtliche Folgen von illegalen Downloads, Software-Abos u.a.
Projekttag der Bereitschaftspolizei im Rahmen der Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
15.07.2009
 
Elektronische Archivierung - recht(s) sicher?
BARC-Tagung, Würzburg
25.05.2009
 
Strategischer Umgang mit Konkurrenten im Wettbewerb
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
05.05.2009
 
Der Enterprise Content Manager – Rechtliche Rahmenbedingungen für das Dokumentenmanagement
Deutsche Kongress in Kooperation mit BARC, Seminar in Frankfurt
07.11.2008
 
Konfliktverteidigung und Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
Kriminalpolizei-Inspektion Augsburg
24.09.2008
 
Von der Auftrags- und Fahrzeugannahme über die Ausführung von Reparaturaufträgen bis zur Unfallschadenregulierung durch Autohäuser
Inhouse-Schulung von Service-Mitarbeitern eines Autohauses, München
06.03.2008
Mitwirkung in Aufsichts- und Beratungsgremien
  • Aufsichtsrat im Fritz-Felsenstein-Haus e.V. (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Elternbeirat am Gymnasium bei St. Stephan (1. Vorsitzender)
  • Beirat im Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums bei St. Stephan
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).