Im Kartellrecht beraten wir Sie vornehmlich zu den kartellrechtlichen Grenzen des deutschen und europäischen Rechtsrahmens. Wir unterstützen Sie in der Gestaltung von Kooperationsverträgen und Joint Ventures, wir begleiten Sie in der kartellrechtlichen Compliance und wir vertreten Sie vor dem Bundeskartellamt sowie der Europäischen Kommission. Regelmäßig betreuen wir für unsere Mandanten die förmliche Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben.
Das Kartellrecht dient dem Schutz des Wettbewerbs auf dem Markt vor einer Beeinträchtigung durch Markt- und Preisabsprachen, Machtmissbräuchen und Machtkonzentration. Solche Beeinträchtigungen für unsere Mandanten zu verhindern, ist unser oberstes Ziel. Das Kartellrecht ist dadurch ein wichtiger Teilbereich des Wettbewerbsrechts, der einen fairen Wettbewerb sicherstellt.
Unsere Anwälte für Kartellrecht vertreten Sie in Fusionskontrollverfahren, bei Auskunftsersuchen des Bundeskartellamts und bei Sektoruntersuchungen. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten laufend in der Vertragsgestaltung.
Im Vorfeld von Fusionskontrollverfahren führen wir den mitunter umfangreichen Schriftverkehr zwischen den Vertragsparteien und erstellen mit unseren Mandanten die vollständigen Anmeldeunterlagen. Dabei sind wir als Schnittstelle zwischen den Vertragsparteien und dem Bundeskartellamt tätig. Die Erfahrung unserer Anwälte für Kartellrecht ermöglicht es uns, die meist unter Zeitdruck laufenden Anmeldeverfahren zügig durchzuführen.
Wir übernehmen außerdem gerne Ihre Vertretung in kartellrechtlichen Verfahren vor dem Bundeskartellamt in den Bereichen der Missbrauchsaufsicht oder des klassischen Kartellverbots. Dabei behalten wir nicht nur das deutsche, sondern auch das internationale Kartellrecht im Auge. In diesen Bereichen arbeiten unsere gesellschaftsrechtliche und die kartellrechtliche Abteilung eng zusammen, um für unsere Mandanten das unter allen relevanten Aspekten optimale Ergebnis zu erzielen.
In der Vertragsgestaltung entwerfen unsere Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz insbesondere:
Darüber hinaus steht Ihnen die Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner mbB in Vertragsverhandlungen beratend zur Seite.
Unsere Rechtsanwältin für Kartellrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.
Inhouse-Schulungen zu kartellrechtlichen Themen sind bei unseren Mandanten ebenfalls gefragt. Dabei beraten und schulen wir im Umgang mit Notsituationen wie einer Durchsuchung der kartellrechtlichen Behörden und der Vermeidung von kartellrechtlichen Verstößen. Die Vermeidung von Bußgeldern steht hierbei im Fokus.