Im Wirtschaftsstrafrecht beraten wir Sie umfassend bei Rechtsverstößen im Bereich Insolvenz, Fördermittel und Subventionen, Korruption, Vorenthalt des Arbeitsentgelts und Compliance. Hier steht Ihnen unser interdisziplinär aufgestelltes Team aus Rechtsanwälten kompetent zur Seite und berät Sie umfassend zu allen relevanten rechtlichen Fragen im Strafverfahren.
Unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts werden die Insolvenz- und Bankrottdelikte verstanden, in gleicher Weise aber auch Betrug, Untreue, verschiedene Delikte im Zusammenhang mit der Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie – mit zunehmender Bedeutung – das Vorenthalten von Arbeitsentgelt mit allen sozialversicherungsrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Facetten sowie die Gruppe der Korruptionsdelikte.
Wir beraten Sie durch im Wirtschaftsrecht erfahrenen Anwälte in den Themenbereichen Insolvenz, Fördermittel- und Subventionen, Korruption, Vorenthalt des Arbeitsentgelts und Compliance. Zudem helfen wir bei der Risikovermeidung und stehen Ihnen im Strafverfahren als Strafverteidiger bei.
Im Falle der Insolvenz kommt es darauf an, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden. Sollte also ein Unternehmen in Schieflage geraten, müssen sich die Verantwortlichen rechtzeitig Gedanken über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die strafrechtlichen Risiken machen. Bei verspäteter Insolvenzantragstellung haften die Geschäftsführer nicht nur strafrechtlich persönlich, sie müssen auch damit rechnen, dass sie von Lieferanten, Sozialversicherungsträgern und von den eigenen Gesellschaftern zivilrechtlich in Anspruch genommen werden.
Wer als Unternehmer staatliche Fördermittel in Anspruch nimmt, sollte sich mit der strafrechtlichen Norm des Subventionsbetruges beschäftigen. Subventionsbetrug liegt schon vor, wenn falsche Angaben gegenüber Förderstellen unvollständig, missverständlich oder falsch sind. Auch eine absprachewidrige Verwendung der Fördermittel kann strafbar sein.
Die Gefahr, wegen Bestechung oder Bestechlichkeit in Anspruch genommen zu werden, nimmt stetig zu. Der Gesetzgeber hat den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr verschärft, sowie Neuregelungen im Bereich der Auslandskorruption vorgenommen. Für jeden, der am geschäftlichen Verkehr teilnimmt, empfiehlt sich hier die präventive Beratung durch einen unserer im Wirtschaftsstrafrecht erfahrenen Anwälte.
Die Zahl der Strafverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt nimmt immer weiter zu. Wer als Unternehmer freiberufliche Mitarbeiter oder Subunternehmer beschäftigt, sollte bereits im Vorfeld abklären, ob eine freiberufliche Tätigkeit der Auftragnehmer vorliegt. Gegebenenfalls sollte dies über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung abgeklärt werden.
Häufig bittet das Finanzamt in der Folge von Lohnsteuerprüfungen das Hauptzollamt um Prüfung des sozialrechtlichen Status. Dies kann zur Folge haben, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt eingeleitet wird. Unsere Anwälte für Wirtschaftsrecht und unser Expertenteam aus Fachanwälten für Sozialrecht und Fachanwälten für Strafrecht gibt Ihnen in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens kompetente Schützenhilfe.
Die Einrichtung von Compliance-Regelwerken spielt in der Präventivberatung eine große Rolle. Der strafrechtliche Vorwurf der Fahrlässigkeit kann häufig durch die Existenz von Compliance-Regelwerken beseitigt werden. Auch hier beraten wir präventiv und helfen bei der Installation von Compliance-Regelwerken.
Unser Team aus Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht berät Sie kompetent und individuell zu Ihren Belangen und unterstützt Sie bei der Lösung Ihrer Herausforderung.