SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Nikolaus Fackler absolvierte sein Studium an der Universität Augsburg und ist seit 1980 als Rechtsanwalt tätig.

Als Partner berät und vertritt er unsere Mandanten insbesondere im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, in allgemeinen Strafverfahren sowie im Verkehrsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm aufgrund seiner fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnungen „Fachanwalt für Strafrecht“ und „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Vorträge
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
17.05.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
12.04.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
29.03.2011
 
Strafrechtliche Rahmenbedingungen im Bankengewerbe
Kreissparkasse Schwabmünchen
22.03.2011
 
Update Steuerstrafrecht
Fachgespräch Kanzlei Seitz, Weckbach, Fackler
01.07.2010
 
Insolvenz – Chancen und Risiken
Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
30.06.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Fachgespräch Kanzlei Seitz Weckbach Fackler
26.05.2009
 
Schwere Zeiten für Steuersünder? Strafzumessung im Lichte der BGH-Entscheidung vom 02.12.2008
Vortrag bei MLP AG Augsburg
25.03.2009
 
Die Zukunft der GmbH: Die Gesellschaft in der Krise – Strafrechtliche Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
27.11.2007
 
Die Steuerfahndung vor der Tür
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
14.04.2005
 
Die strafrechtlichen Aspekte des Amnestiegesetzes
Bank in Augsburg
06.05.2004
 
Steueramnestie – Chancen und Risiken
Mandantenveranstaltung Kanzlei Seitz Weckbach Fent & Fackler, Augsburg
01.04.2004
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

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BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis: Das Einwurf-Einschreiben verliert an Signalkraft

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Zugangsnachweis wichtiger arbeitsrechtlicher Erklärungen konsequent fortgeführt. Die Entscheidung betrifft zwar den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus. Arbeitgeber sollten ihre bisherige Zustellungspraxis kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.