SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Ramona Filla studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Sie ist seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2021 anwaltlich tätig.

Darüber hinaus ist sie Dozentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für den geprüften technischen Betriebswirt bei der Technikerschule Augsburg, Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH sowie Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche.

Im Jahr 2023 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und im Jahr 2024 die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, sowie in allgemeinen Strafverfahren.

 

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH
  • Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – Hohe Hürden für die Härtefallscheidung trotz schwerwiegender Vorwürfe

Grundsätzlich setzt eine Scheidung nach deutschem Recht voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Hiervon geht das Gesetz regelmäßig erst aus, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ehe bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden – nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB). Wie hoch die Anforderungen an eine solche Härtefallscheidung sind, verdeutlicht eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschl. v. 26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

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BAG setzt neue Maßstäbe beim Zugangsnachweis: Das Einwurf-Einschreiben verliert an Signalkraft

Mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung zum Zugangsnachweis wichtiger arbeitsrechtlicher Erklärungen konsequent fortgeführt. Die Entscheidung betrifft zwar den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus. Arbeitgeber sollten ihre bisherige Zustellungspraxis kritisch überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

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10.805 € für den guten Zweck – Aus unserem Jubiläum wurde ein Zeichen der Verbundenheit

Unser 40-jähriges Kanzleijubiläum war geprägt von vielen schönen Begegnungen, inspirierenden Gesprächen und großer Wertschätzung. Gleichzeitig bot der Abend die Gelegenheit, gemeinsam etwas Gutes zu tun.