SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Ramona Filla studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Sie ist seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2021 anwaltlich tätig.

Darüber hinaus ist sie Dozentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für den geprüften technischen Betriebswirt bei der Technikerschule Augsburg, Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH sowie Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche.

Im Jahr 2023 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und im Jahr 2024 die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, sowie in allgemeinen Strafverfahren.

 

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH
  • Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Streitverkündung richtig begründen: Wann ist sie wirksam?

Eine Streitverkündung ist nur dann wirksam, wenn insbesondere der Grund so konkret dargestellt wird, dass der Empfänger erkennen kann, aus welchem Rechtsverhältnis und aufgrund welcher tatsächlichen Umstände ihm ein Regress droht. Pauschale Behauptungen oder ein allgemeiner Verweis auf beigefügte Unterlagen reichen hierfür nicht aus.

Das zeigt eine Entscheidung des OLG Köln vom 17. September 2025 (Az.: 11 U 118/23), die insbesondere für die Durchsetzung späterer Regressansprüche von Bedeutung ist.

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Unternehmen vererben: Wann sind 85 % oder 100 % steuerfrei?

Unternehmensvermögen kann bei einer Erbschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei bleiben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um begünstigtes Unternehmensvermögen handelt, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens ist und ob die gesetzlichen Behaltens- und Lohnsummenvorgaben eingehalten werden.

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Arbeitsrecht im Wandel? Das neue Reformpaket der Bundesregierung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Im Koalitionsausschuss haben die Spitzen von Union und SPD Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt die Bundesregierung insgesamt 34 Maßnahmen an, die insbesondere Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsmarkt neu justieren und Deutschland „fit für die Zukunft“ machen sollen. Ziele sind erklärtermaßen ein Bürokratieabbau, Wachstumsimpulse und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

Im Folgenden skizzieren wir für Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Reformvorhaben im Arbeitsrecht und ordnen sie für Sie ein.