SCHWERPUNKTE
Beruflicher Werdegang

Ramona Filla studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und absolvierte ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Sie ist seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahr 2021 anwaltlich tätig.

Darüber hinaus ist sie Dozentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für den geprüften technischen Betriebswirt bei der Technikerschule Augsburg, Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH sowie Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e. V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche.

Im Jahr 2023 erfolgte die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Strafrecht und im Jahr 2024 die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihr aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung gestattet, die Bezeichnung "Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu führen.

Als Rechtsanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten insbesondere im Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, sowie in allgemeinen Strafverfahren.

 

Lehr- und Prüfungstätigkeit
  • Dozentin für Recht am Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH
  • Referentin für den Bereich Sportrecht und Sportversicherung beim Bayerischen Landes-Sportverband e.V. für die Ausbildung zum Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche
AKTUELLES

Neuigkeiten aus Recht und Steuer

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Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Freistellungsklauseln

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist es typisch, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, den Arbeitnehmer im Anschluss an die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freistellt.

Zu groß sind oftmals die Bedenken, dass der entsprechende Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr produktiv arbeitet, Unruhe im Unternehmen stiftet oder sogar unzulässigerweise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige sensible Daten an sich bringt.

Platzhalter

Der Commercial Court am OLG München - Bayerns neuer Weg für Wirtschaftsstreitigkeiten

Seit einem Jahr gibt es am Oberlandesgericht München ein Commercial Court für spezifische Wirtschaftsstreitigkeiten (§§ 610 ff. ZPO) mit zwei Senaten. Dabei handelt es sich um erstinstanzliche Spezialsenate für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, über die auch in englischer Sprache verhandelt werden kann. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst ganz Bayern. Auch in einigen anderen Bundeländern wurden bereits derartige Commercial Courts eingerichtet.

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Arbeitsrecht und Fußball-WM: Spielfreude ohne arbeitsrechtliche Abseitsfalle

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft läuft, verschiebt sich der Fokus vieler Beschäftigter – aber das Arbeitsrecht macht keine Turnierpause. Die WM ist ein emotionales Großereignis, ändert aber nichts daran, dass Arbeitsvertrag, Arbeitszeit und Weisungsrecht des Arbeitgebers fortgelten.